Audi BKK


Mehrleistung

Künstliche Befruchtung

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann sehr belastend sein. Wenn eine Schwangerschaft nicht auf natürlichem Weg klappt, bietet die moderne Reproduktionsmedizin verschiedene Möglichkeiten. Lesen Sie hier, wie die Audi BKK Sie mit einer anteiligen Kostenübernahme bei der künstlichen Befruchtung unterstützt.
Kostenbeteiligung bei künstlicher Befruchtung in Höhe von 50 Prozent
Höchstanspruch: acht Versuche bei Insemination im Spontanzyklus; drei Versuche bei Insemination nach hormoneller Stimulation, IVF und ICSI
Darüber hinaus bietet Ihre Audi BKK das Premiumangebot BKK Kinderwunsch mit zusätzlichen Leistungen

Die Audi BKK bietet verheirateten Paaren ein Premiumangebot mit zusätzlichen Leistungen bei einem teilnehmenden Reproduktionsmedizinischen Zentrum in Deutschland an.
Zusätzliche Leistungen:
- zweimalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer in Höhe von 350,00 Euro
- zweimalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer in Höhe von 250,00 Euro
- einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer
- bei medizinischer Notwendigkeit unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der "In-vitro-Fertilisation" (IVF - 800 Euro) zur "Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion" (ICSI - 1000 Euro)
- Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (Beginn des anstehenden Zyklus vor Vollendung des 42. Lebensjahres)
- Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen
- Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind

Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat oder den 4. Behandlungsversuch durchführt, handelt es sich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer (Zuschusshöhe analog zur GKV-Leistung für das medizinisch angezeigte Verfahren IVF oder ISCI in Höhe von 50%). Die restlichen Kosten (z.B. Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung) sind bei Patientinnen über 40 Jahre oder im 4. Versuch vollständig privat zu leisten. Ein Abbruchszyklus wird nicht übernommen.

Autor: Audi BKK


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