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Bundesverband der Rentenberater e.V.|05.05.2023

PRESSEMITTEILUNG

Entgeltverzicht ist in! Aber mit den Details der Gehaltsumwandlung werden Mütter (und Väter) allein gelassen.

Berlin (kkdp)·Ein Zuschuss vom Arbeitgeber für´s Dienstrad oder zur Altersvorsorge und dabei Steuern und Abgaben sparen - das klingt nach einer guten Idee. Für die meisten Mütter gilt jedoch 7 Jahre im Leben: Achtung!

Beschäftigte können auf Teile ihres zukünftigen Brutto-Gehalts verzichten, um es einer anderen Verwendung zuzuführen. Bei der Umwandlung in Altersvorsorge sind Arbeitgeber dazu in der Regel sogar verpflichtet und geben einen Zuschuss von 15 % dazu. Auch der Erwerb von Fahrrädern mittels Gehaltsabzug ist mittlerweile in zahlreichen Betrieben möglich.

Für wen lohnt es sich wie?

In Online-Musterberechnungen werden den Vorteilen - Steuerersparnis - mögliche Nachteilen gegenübergestellt. Oft kann man sogar seine individuellen Gehaltsmerkmale eingeben. Ergebnis der Kalkulation: Es dürfte sich lohnen!

Was oft vergessen wird: Kinderzeiten und die 30.000 Euro Grenze!

"Achtung! Eltern-Datenlücke!", warnt Andreas Irion, Vize-Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. "Wenn Sie ein Kind zwischen 3 und 10 Jahren haben, sollten Sie aufpassen!".

Einem Elternteil wird in dieser Phase eine sogenannte Berücksichtigungszeit für die spätere Rente anerkannt. Dabei werden die in diesen sieben Jahren erzielten Rentenpunkte unter Umständen aufgewertet. Ob und in welcher Höhe es zur Aufwertung kommt, hängt vom Gehalt und den Geschwistern ab.

Entscheidend ist die Schwelle von ungefähr 30.000 Euro im Jahr. Oberhalb dieser Verdienst-Grenze (bis rund 45.000 Euro) hat die Gehaltsumwandlung unterm Strich für die meisten dieser Eltern überraschenderweise überhaupt keinen Nachteil. Sie stellen sich damit sogar besser als Beschäftigte ohne Kinder, bei denen eine Gehaltsumwandlung durch geringere Rentenbeiträge zu geringeren Rentenansprüchen führt.

Unterhalb von 30.000 Euro ist die Gehaltsumwandlung jedoch meist äußerst nachteilig. Die Rentenansprüche sinken überproportional.

Der Bundesverband der Rentenberater gibt dazu ein Beispiel: Eine Beschäftigte kehrt nach dreijähriger Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurück, arbeitet zunächst in Teilzeit und verdient knapp 2.500 Euro brutto im Monat. Zumindest sieben Jahre lang, bis das Kind in die weiterführende Schule kommt, soll es bei der Teilzeit bleiben. Die Mutter hat mit ihrem Partner abgesprochen, derweil zusätzlich mit 125 Euro im Monat fürs Alter vorzusorgen, um den Rentennachteil aus der Arbeitszeitverringerung zu kompensieren. Die Altersvorsorge soll aus Gehaltsumwandlung erfolgen, zumal der Arbeitgeber dann 15 % dazuzugeben würde. Der geringere Nettoverdienst kann durch das Vollzeit-Einkommen des Partners familiär gestemmt werden.

Die Auswirkung der Gehaltsumwandlung auf die gesetzliche Rente verblüfft. Wenn die Mutter mit Sonderzahlungen oder 13. Gehalt auf über 31.500 Euro im Jahr kommt, liegt sie auch nach der Umwandlung oberhalb der magischen Grenze. Die Gehaltsumwandlung reduziert die Rentenansprüche kein bisschen. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine sinnvolle Anlage, zumal der Arbeitgeber 15 % dazugibt.

Sollte die Mutter dagegen nur 12 Gehälter im Jahr beziehen, würde sich ihr gesetzlicher Rentenanspruch durch die Umwandlung um über 150 Euro im Jahr reduzieren. In den meisten Fällen sind dann andere Formen der Altersvorsorge vorzuziehen.

Der Berechnung liegen die heutigen Rentenwerte zugrunde. Bis die Protagonistin tatsächlich in Rente geht, wird der Unterschied noch erheblich steigen.

Beratung dringend empfohlen!

"Die Zusammenhänge sind für betroffene Eltern komplex", betont Irion. "Gehaltsumwandlung ist auf der einen Seite der Verdienst-Grenze um rund 28 Prozentpunkte teurer als auf der anderen Seite. Hinzu kommt, dass der genaue Grenzwert immer erst im Nachhinein feststeht."

Deswegen sollten sich betroffene Eltern vor einer Gehaltsumwandlung beraten lassen.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

Pressekontakt:

Bundesverband der Rentenberater e.V.
presse@rentenberater.de
Telefon: 030 62725502
Telefax: 030 62725503

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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