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Die Bundesregierung|30.03.2023

PRESSEMITTEILUNG

Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus

Berlin (kkdp)·Zum 7. April läuft der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen aus. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Pflichten fallen weg - wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Auch in anderen Fällen gibt es keine Auflagen mehr.

Die Infektionslage schwächt sich immer weiter ab. Daher sind schon in den vergangenen Wochen und Monaten nach und nach Coronavirus-Schutzmaßnahmen aufgehoben worden. Nun laufen zum 7. April die letzten noch geltenden Regelungen aus.

Das bedeutet: Ab dem folgenden Tag, 8. April, entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b. Damit müssen keine FFP2-Masken mehr beim Besuch einer Arztpraxis, eines Krankenhauses oder Pflegeheimes getragen werden.

Auch die Coronavirus-Einreise-Verordnung läuft aus

Schon zum 2. Februar wurde die Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgehoben. Seit dem 1. März sind Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit.

Es entfällt damit auch die Rechtsgrundlage für die Länder, abhängig von der pandemischen Lage eigene Coronavirus-Schutzmaßnahmen zu beschließen. Zudem läuft die Coronavirus-Einreise-Verordnung aus. Damit gibt es aufgrund von Corona keine Auflagen mehr für Reisende.

Pressekontakt:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Telefon: 030 18 272-0
Fax: 030 18 272-2555
internetpost@bundesregierung.de

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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