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Techniker Krankenkasse|03.03.2023

PRESSEMITTEILUNG

Forderungen des TK-Verwaltungsrats: UPD vom GKV-System lösen und E-Rezept nutzerfreundlich machen

Bremen (kkdp)·Auf seiner heutigen Sitzung in Bremen nahm der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (TK) zwei aktuelle gesundheitspolitische Themen in den Blick: In einer Resolution kritisiert die Interessenvertretung der Versicherten und Arbeitgeber den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), der den Beitragszahlenden versicherungsfremde Leistungen in Rechnung stellt. Eine zweite Resolution mahnt an, dass bei der Ausgestaltung des E-Rezepts an den Nutzerinnen und Nutzern vorbeigeplant wurde.

UPD-Gesetzentwurf schafft Doppelstrukturen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die neu zu errichtende Stiftung UPD tragen, die der Bevölkerung übergreifende Gesundheitsinformationen und Beratungen anbieten soll. Das Vorhaben ignoriere die bereits bestehenden, umfassenden Angebote für gesetzlich Versicherte, so die Resolution des TK-Verwaltungsrats. Dazu gehörten vielmillionenfache persönliche Gespräche, Telefonate und Briefwechsel, in denen Krankenkassen ihren Versicherten bei Fragen rund um die Gesundheit sowie leistungs- und versicherungsrechtlichen Themen bereits zur Seite stehen und Ratsuchende durch qualifizierte Informationen in ihrer Entscheidungskompetenz stärken.

Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats, sagt: "Wir setzen uns dafür ein, dass die Beiträge unserer Versicherten verantwortungsvoll verwendet werden. Wenn die Bundesregierung eine zusätzliche und über die unmittelbaren Themen der Krankenversicherung hinausgehende Beratung anbieten möchte, so ist diese außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zu organisieren."

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe als solche organisieren und finanzieren

Wichtig sei eine unabhängige Finanzierung der UPD. Übergreifende Beratungsangebote, die der gesamten Bevölkerung zugutekommen und öffentliche Informationsfunktionen wahrnehmen, stellen eine versicherungsfremde Leistung dar. Als solche seien sie aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, durch die Krankenkassen. Der Verwaltungsrat der TK lehnt die bisherigen Pläne für eine UPD-Neuregelung ab und fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu überarbeiten.

E-Rezept nutzerfreundlich machen

Weiterhin thematisierte der TK-Verwaltungsrat auf seiner Sitzung die unzureichende Nutzerfreundlichkeit des E-Rezepts. Für dieses digitale Angebot, ursprünglich gedacht, um den Verordnungsprozess zu vereinfachen, muss aktuell eine separate App der gematik heruntergeladen werden. Deutlich leichter wäre es, wenn sich die Versicherten über die bereits bekannten und vertrauten Apps ihrer Krankenkassen einloggen könnten. Die TK-App beispielsweise verzeichnet rund fünf Millionen Downloads und hat sich seit 2017 als Service-App rund um die Gesundheit ihrer Versicherten bewährt.

Im Sinne der Versicherten fordert der TK-Verwaltungsrat die Bundesregierung auf, eine entsprechende Schnittstelle zum E-Rezept im Sozialgesetzbuch zu verankern. Nur so könne die Regierungskoalition ihr Ziel erreichen, E-Rezepte bevölkerungsweit zum Standard in der Arzneimittelversorgung zu machen.

Der Verwaltungsrat der TK ist das höchste Entscheidungsgremium des Unternehmens und besteht aus jeweils 15 Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten. Die vollständigen Resolutionen des Verwaltungsrats sind unter folgenden Links zu finden:


Alle sechs Jahre können TK-Mitglieder wählen, wer ihre Interessen im Verwaltungsrat vertreten soll, so auch 2023. Stichtag für die Sozialwahl ist der 31. Mai. Weitere Informationen unter tk.de.

Pressekontakt:

Anne Wunsch
anne.wunsch@tk.de
040 - 69 09-26 60

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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