Deutscher Bundestag|09.12.2022

PRESSEMITTEILUNG

Einvernehmen mit Bundesfinanzministerium verteidigt

Berlin (kkdp)·Die Bundesregierung hat das geplante Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium bei den Regelungen für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz erneut verteidigt. Die vorgesehene Regelung sei aufgrund der Eilbedürftigkeit und des Umfangs des Vorhabens sowie der nicht auszuschließenden unmittelbaren und mittelbaren Finanzwirkungen gewählt worden, heißt es in der Antwort (20/4800) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4528) der Linksfraktion.

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass das Bundesgesundheitsministerium Regelungen zur Personalbesetzung in der Pflege im Krankenhaus im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium treffen könne. Ein solches Beteiligungsverfahren sei bisher nicht eingeleitet worden.

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