logo
KNAPPSCHAFT|18.11.2022

PRESSEMITTEILUNG

Zusatzbeitrag bleibt stabil

Bochum (kkdp)·Die Kranken- und Pflegeversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird im Jahr 2023 ihren Zusatzbeitragssatz stabil halten.

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2023 war in den vergangenen Wochen Gegenstand der Beratungen im Deutschen Bundestag. Um eine absehbare Finanzlücke von 17 Milliarden Euro für das Jahr zu schließen, hat der Bundestag ein Bündel von Einzelmaßnahmen beschlossen, die - trotz klarer Kritik - zu einem großen Teil von den Beitragszahlenden zu finanzieren sind. Auch die KNAPPSCHAFT sieht die Belastungsgrenze von Versicherten und Arbeitgebenden längst erreicht und fordert stattdessen strukturelle Maßnahmen für eine verlässliche Finanzierung der GKV. Denkbar wären ein dauerhaft dynamisierter Bundeszuschuss, eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent und eine auskömmliche Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Arbeitslosengeld-II- Beziehenden.

"Trotz fehlender Strukturmaßnahmen gelingt es der KNAPPSCHAFT durch eine solide Finanzpolitik, ihren Zusatzbeitrag auch weiterhin stabil zu halten. Er wird auch im kommenden Jahr 1,6 Prozent betragen", erklärte Robert Prill, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), zu der die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT gehört.

Prill weiter: "Die Beitragszahlenden in Deutschland - Versicherte, Arbeitgebende und Rentenkassen - erwarten, dass die Bundesregierung nunmehr endlich ihre Hausaufgaben macht und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf zukunftsorientierte nachhaltige Beine stellt. Hauruck-Aktionen für den Augenblick müssen endlich der Vergangenheit angehören."

Dass der Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 im dritten Jahr stabil bleibt, hat die Vertreterversammlung der KBS am 18. November 2022 in Bochum beschlossen. Die Vertreterversammlung ist das "Parlament" des Sozialversicherungsträgers. Bei der KBS besteht die Vertreterversammlung aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern.

Im Mittelpunkt der Beratungen der Vertreterversammlung stand die nachhaltige Finanzierung der unterschiedlichen Systeme der sozialen Sicherung. So wurde der Haushalt der KBS für das Jahr 2023 mit einem Volumen von 58 Milliarden Euro verabschiedet. Den größten Anteil am Haushalt haben die knappschaftliche sowie die allgemeine Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT sowie die Minijob-Zentrale.

Für die unterschiedlichen Systeme der Alterssicherung wendet die KBS im kommenden Jahr insgesamt mehr als 30 Milliarden Euro auf. Hier bleiben alle Beitragssätze stabil.

Die Minijob-Zentrale wird im Jahr 2023 mehr als 9 Milliarden Euro von den Arbeitgebenden einziehen und an die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie das Finanzamt weitergeben.

Auch die soziale Pflegeversicherung in Deutschland war während der Corona-Pandemie durch Schutzmaßnahmen zugunsten der Leistungsempfänger finanziell stark beansprucht. Im Jahr 2022 konnte ihre Leistungsfähigkeit nur durch Darlehensaufnahmen gesichert werden. Hierzu sagte Frank Vanhofen, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung und Arbeitgebervertreter: "Corona hat die Kassen der Pflegeversicherung nahezu geleert. Dieses System mit Darlehen zu finanzieren, spricht nicht für Nachhaltigkeit, sondern für Hilflosigkeit. Die finanziellen Rahmenbedingungen sind schleunigst neu zu justieren, damit alle Pflegebedürftigen sicher auf die notwendige Unterstützung vertrauen können."
Die KNAPPSCHAFT wird für die Pflegeversicherung im Jahr 2023 annähernd 2,7 Milliarden Euro ausgeben.

Und auch der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen war Thema der Vertreterversammlung. Konkret ging es hierbei um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, bei dem unter anderem das Alter, das Geschlecht und der Krankheitszustand der Versicherten eine Rolle spielt. Er hat das Ziel, einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung der Versicherten zu gewährleisten.

"Für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen brauchen wir Mechanismen, die ungleiche Versichertenschicksale sachgerecht berücksichtigen", sagte Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der KBS-Geschäftsführung, und fügte hinzu: "Pflegebedürftige, Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner oder sozial Benachteiligte - sogenannte Härtefälle - müssen endlich im Finanzausgleich berücksichtigt werden. Für diese haben die Versicherten einiger weniger Krankenkassen große finanzielle Lasten zu tragen, während viele andere Krankenkassen sich an der Finanzierung nicht beteiligen. Die Berücksichtigung dieser sozioökonomischen Kriterien muss der Gesetzgeber künftig vordringlich im Risikostrukturausgleich miteinbeziehen. Das erfordert das Solidarprinzip als wichtige Säule der Krankenversicherung in Deutschland."

In der Vertreterversammlung wurde weiterhin auf die anstehende Zahlung der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner hingewiesen. Bei der Energiepreispauschale handelt es sich um eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung des Bundes, die Rentenbeziehenden mit Wohnsitz im Inland als Einmalzahlung überwiesen wird.

Die Auszahlung erfolgt automatisch und ist spätestens zum 15. Dezember 2022 (für Neurentnerinnen und -rentner im Dezember 2022 aus technischen Gründen bis Anfang Januar 2023) vorgesehen. Ein Antrag ist grundsätzlich nicht notwendig.

Falls die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende trotz bestehendem Anspruch bis zum 9. Januar 2023 nicht ausgezahlt wurde, kann ein Antrag auf nachträgliche Auszahlung frühestens ab 9. Januar 2023 und bis zum 30. Juni 2023 bei der KBS in Bochum gestellt werden. Dies gilt unabhängig davon, über welche Rentenzahlstelle die regelmäßige Rentenzahlung erfolgt.

Weitere Informationen über dieses Verfahren sind hier zu finden.

Pressekontakt:

Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Tel. 0234 304-85200
Fax 0234 304-82060
christiane.krueger@kbs.de

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.