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AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.|02.11.2022

PRESSEMITTEILUNG

Neues Versorgungs-Modell für Long-COVID-Patienten in Niedersachsen

Hannover/Laatzen (kkdp)·AOK Niedersachsen und Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover vereinbaren schnelle und unbürokratische Rehabilitation

Sie gelten als genesen und sind dennoch krank: Menschen, die nach einer COVID-19-Infektion unter Spätfolgen leiden. Wer deswegen lange krankgeschrieben ist, soll nun schnellstmöglich eine Reha-Maßnahme bekommen. Das haben die AOK Niedersachsen und die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover vereinbart.

Gezielte Angebote bei Post-COVID-Syndrom
Symptome wie Erschöpfung, Luftnot, Herzrasen, verringerte Belastbarkeit, Konzentrationsprobleme aber auch Niedergeschlagenheit und Schlafprobleme werden immer wieder nach einer COVID-19-Erkrankung berichtet. Folgen können eine deutliche Einschränkung der Lebensqualität und anhaltende Arbeitsunfähigkeit sein. Halten die Beschwerden nach drei Monaten noch an, sprechen Fachleute vom Post-COVID-Syndrom. Betroffene sollen jetzt mit gezielten Angeboten dabei unterstützt werden, wieder in einen normalen Alltag und ihren Job zurückzukehren.

Sinkende Tendenz bei Krankschreibungsdauer
"Was die Dauer der Erkrankung angeht, zeigen unsere Analysen seit Januar 2021 ein deutlich zweigeteiltes Bild. Über 95 Prozent unserer Versicherten mit Long COVID waren im Durchschnitt knapp drei Wochen krankgeschrieben - durchgängig mit sinkender Tendenz. Die verbleibenden fünf Prozent allerdings sind dagegen Langzeitfälle mit durchschnittlich fast 200 Tagen Krankschreibung. Diese Menschen brauchen längerfristig medizinische Hilfe und dafür benötigen wir eine gute Versorgungstruktur. Darum haben wir den Prozess zur frühzeitigen Einleitung von Reha-Maßnahmen mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbart", sagt Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.

Schnelle Hilfe für Versicherte
Ab einer Arbeitsunfähigkeit von 10 Wochen spricht die AOK betroffene Versicherte an und unterstützt sie, eine Reha zu beantragen. Der Reha-Antrag wird beim Rentenversicherer in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet. Bei einer Zusage erhalten die Betroffenen direkt einen Termin in einer für sie geeigneten Reha-Klinik - mit Angeboten, die gezielt auf die persönlichen Folgeerkrankungen ausgerichtet sind. Spätestens nach drei Wochen soll die Reha beginnen.

Spezial-Kliniken in Niedersachsen
Zwei Kliniken des niedersächsischen Rentenversicherers haben dafür besondere Behandlungskonzepte entwickelt, die sich vor allem an Menschen mit psychosomatischen, kardiologischen und pneumologischen Symptomen richten: die Klinik Teutoburger Wald in Bad Rothenfelde und das Rehazentrum Oberharz in Clausthal-Zellerfeld. Daneben sollen auch Betroffene mit neurologischen Symptomen in dafür spezialisierten Reha-Einrichtungen behandelt werden. Nach erfolgreichem Start des Programms können weitere Krankenkassen und Träger der Deutschen Rentenversicherung der Kooperationsvereinbarung beitreten.

Kurze Wege für Langzeiterkrankte
"Gesundheitlich angeschlagen, beruflich aus der Bahn geworfen - nach einer COVID-19-Infektion brauchen einige Menschen unsere besondere Hilfe. Mit einer Reha können sie Schritt für Schritt eine gute Lebensqualität und körperliche Fitness wiedererlangen", so der Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Jan Miede. "Gemeinsam mit der AOK Niedersachsen ermöglichen wir Langzeiterkrankten kurze und unbürokratische Wege hin zu einer Reha. Je schneller das gelingt, desto eher können sie anschließend wieder ihren Alltag meistern und in den Beruf zurückkehren."

Pressekontakt:

Stefanie Ohlendorf
Telefon: 0511 8701 10010
E-Mail: Stefanie.Ohlendorf@nds.aok.de

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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