logo
Bundesministerium für Gesundheit|11.08.2022

PRESSEMITTEILUNG

Liquidität der Sozialen Pflegeversicherung gesichert

Berlin (kkdp)·Um deren Liquidität sicherzustellen, hat das Bundesamt für Soziale Sicherung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ein Darlehen von einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Der Betrag wurde jetzt an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung überwiesen.

Grund für die Liquiditätsengpässe sind vor allem pandemiebedingte Ausgaben für den Schutz von Pflegebedürftigen, Beschäftigten in der Pflege sowie von pflegenden Angehörigen (Pflegeschutzschirm, Testkosten etc.). Bei finanziellen Engpässen dieser Art sind in diesem Jahr auch unterjährige Darlehen möglich (§ 12 Abs. 4a Haushaltsgesetz 2022).

Hintergrund: Das Jahr 2021 hatte die SPV bereits mit einem Defizit iHv 1,35 Mrd. Euro abgeschlossen. Die Einnahmen lagen bei 52,5 Mrd. Euro (2020: 50,62 Mrd. Euro). Die Ausgaben stiegen von 49,08 Mrd. Euro auf 53,85 Mrd. Euro. Ende 2021 verfügte die SPV noch über einen Mittelbestand iHv 6,85 Mrd. Euro, was 1,6 Monatsausgaben entspricht. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 ergab sich aber bereits ein Defizit von 1,95 Mrd. Euro. Damit betrug der Mittelbestand Ende Juni nur noch 4,9 Mrd. Euro. Dieser Mittelbestand entspricht laut Haushaltsplänen der Pflegekassen rd. 1,1 Monatsausgaben und damit nur noch knapp dem derzeitigen Betriebsmittel- und Rücklagesoll bei abgesenkter Ausgabendeckungsquote. Im Juli selbst war ein Defizit von 651 Mio. Euro zu verzeichnen. Hauptursache für das Defizit sind die pandemiebedingten Ausgaben für den Pflegeschutzschirm nach § 150 SGB XI mit Gesamtnettokosten bis einschließlich Juni von rd. 1,15 Mrd. Euro. Hinzu kamen die Erstattungen von Testkosten im Rahmen der Testverordnung, die sich in den ersten sechs Monaten des Jahres auf rund 1,18 Mrd. Euro beliefen.

Um die Finanzen der Pflegeversicherung langfristig zu sichern, arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit an Reformvorschlägen, die noch dieses Jahr vorgelegt werden sollen.

Pressekontakt:

Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.