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Spitzenverband Bund der Krankenkassen|26.10.2026

PRESSEMITTEILUNG

Gute Versorgung statt wirkungsloser Extrahonorare

Berlin (kkdp)·Anlässlich der aktuellen Diskussion um einen angeblichen Rückgang von Arztterminen erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:

"Derzeit hört man immer wieder, dass es angeblich weniger Arzttermine geben müsse, weil Arzttermine schlechter bezahlt werden würden. Das ist nicht richtig und ein Affront gegenüber 75 Millionen gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebern, die über ihre Krankenkassenbeiträge die Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte finanzieren. Damit werden Menschen verunsichert, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind.

Die Vergütung für die einzelne ärztliche Leistung, der sogenannte Preis, steigt im kommenden Jahr um 2,2 Prozent. Das ergibt über eine Milliarde Euro mehr.

Neben der Vergütung der eigentlichen Behandlung gab es seit einigen Jahren Zuschläge und Bonuszahlungen für die besonders schnelle Terminvermittlung. Diese Extrazahlungen fallen künftig weg. Ziel der Politik war es, durch diese Extrahonorare die Terminwartezeiten zu verkürzen. Da die Wartezeiten aber tatsächlich sogar länger wurden, war es folgerichtig, dass diese Extrazahlungen wieder gestrichen wurden. Es war und ist nicht zu rechtfertigen, Beitragsgelder für wirkungslose Extrahonorare auszugeben.

Auch im kommenden Jahr werden die gesetzlich Versicherten über ihre Krankenkassenbeiträge Honorare an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in einer Größenordnung von rund 50 Mrd. Euro zahlen. Mit dem Wegfall ungerechtfertigter Extrahonorare eine angebliche Notwendigkeit zur Kürzung von Arztterminen zu begründen, ist nicht nachvollziehbar.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erhalten aus ihren Arztpraxen im bundesweiten Durchschnitt pro Jahr deutlich über 200.000 Euro an Reinertrag. Und es gibt keinen Anlass zu glauben, dass sich daran etwas ändern wird."

Primärversorgung ist gut für Patientinnen, Patienten und Arztpraxen

"Es ist überfällig, dass es bei der Terminvergabe nur noch nach medizinischer Notwendigkeit gehen darf.

Faktisch ist die Frage nach der Art der Krankenversicherung ein Instrument zur Diskriminierung von gesetzlich Versicherten. Es ist doch absurd und mit meinem Verständnis von Gerechtigkeit nicht vereinbar, wenn kranke Menschen nicht in der Reihenfolge der medizinischen Notwendigkeit Arzttermine bekommen, sondern nach dem Versicherungsstatus. Dass dieses Problem jetzt in seiner ganzen Tragweite in der Politik angekommen ist, ist ein gutes Signal für 75 Millionen gesetzlich Versicherte.

Mit dem von uns vorangetriebenen Primärversorgungssystem können künftig die vorhandenen Ressourcen besser eingesetzt und Termine zielgerichteter und vor allem nach dem medizinischen Bedarf vergeben werden."

Kein Termin fällt weg

"Dadurch, dass künftig ein festgelegter Teil der Arzttermine über Terminservicestellen nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden soll, fällt kein Termin weg. Alle gemeldeten Termine stehen selbstverständlich für die Patientenbehandlung in den Praxen zur Verfügung", so Stefanie Stoff-Ahnis.

Das kürzlich beschlossene Gesetz zur Notfallreform sieht vor, dass ab dem nächsten Jahr Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet sind, freie Termine an die Terminservicestellen zu melden. Vor dem Hintergrund der unbestritten bestehenden Benachteiligung gesetzlich Versicherter bei der Vergabe von Facharztterminen, einhergehend mit im Vergleich zu privat Versicherten nicht zu begründenden langen Wartezeiten, hält der GKV-Spitzenverband diese Regelung für notwendig und sachgerecht.

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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