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Spitzenverband Bund der Krankenkassen|22.05.2026

PRESSEMITTEILUNG

Apothekenreform macht die Versorgung teurer, aber nicht besser

Berlin (kkdp)·Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) im Deutschen Bundestag sagt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:

"Die Politik war angetreten, die Apothekenversorgung mit guten Ansätzen zu reformieren. Auf den letzten Metern ist aus dem heute im Bundestag verabschiedeten Apotheken-Gesetz aber eine Mogelpackung geworden. Die Apothekenversorgung wird damit in Zukunft nur teurer, aber im Wesentlichen nicht besser. Bezahlen müssen das die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Für nächstes Jahr kommen damit Mehrkosten von deutlich über einer Milliarde Euro auf uns zu. Solche horrenden Ausgabenaufwüchse stehen völlig im Widerspruch zu dem aktuell laufenden Reformprozess zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung und sind deshalb in keiner Weise nachvollziehbar. Unter anderem für Millionen Versicherte die Zuzahlungen zu erhöhen und gleichzeitig das Apothekenhonorar heraufzusetzen, das passt hinten und vorne nicht zusammen."

Gießkannenförderung aus Beitragsgeldern in Zeiten leerer Kassen

"Die angekündigte pauschale Erhöhung des Apothekenfixums wird die gesetzliche Krankenversicherung pro Jahr rund 875 Millionen Euro kosten. Hier werden in Zeiten leerer Kassen Beitragsgelder mit der Gießkanne über alle Apotheken im Land verteilt und das unabhängig von deren Bedeutung in der Versorgung oder wirtschaftlichen Lage. Damit bekommen große, absatzstarke Apotheken mit hohen Millionenumsätzen noch mehr Geld, kleinere Apotheken, die wenig Arzneimittelpackungen abgeben, werden hingegen weniger stark gefördert. Eine pauschale Erhöhung des Fixums sorgt allein für Mehrkosten, aber nicht für eine faire und leistungsgerechte Anpassung der Apothekenvergütung."

Einsparpotenzial für Biosimilars entfällt

"In letzter Sekunde wurde erneut der Austausch von Biosimilars verschoben, jetzt auf 2028. Dies schränkt die Möglichkeiten der Krankenkassen für Rabattverträge erheblich ein. Diese Rolle rückwärts durch die Politik verhindert Wettbewerb und damit Einsparmöglichkeiten. Das ist ein Geschenk für die Pharmaindustrie, welches von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern teuer bezahlt werden muss. Dadurch entfallen kurzfristig mögliche Einsparungen von rund 500 Millionen Euro, wobei von einem deutlichen Anstieg in den Folgejahren auszugehen ist. Die vorläufige Rücknahme der Austauschregelung für Biosimilars ist eine vertane Chance, jetzt endlich den Ausgabenanstieg für Arzneimittel wirksam zu bremsen. Angesichts der schlechten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung geht das völlig an der Realität vorbei. Ob dadurch die Versorgung gestärkt wird, muss zudem kritisch betrachtet werden, da von den höheren Preisen auch herstellende Unternehmen in aller Welt profitieren."

Gesetz ist Geschenk für Apotheken und Pharmaindustrie

"Trotz punktueller Reformansätze bei den pharmazeutischen Dienstleistungen und Vertretungsregelungen beim Betrieb von Apotheken muss man in der Summe leider feststellen: Mit diesem Gesetz werden auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Geschenke an die Apotheken und die Pharmaindustrie verteilt."

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de

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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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