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BKK Dachverband e.V.|22.05.2026

STATEMENT

Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG): Licht und Schatten

Berlin (kkdp)·Zur Verabschiedung des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) äußert sich Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes:

"Die Apothekenversorgung muss weiterentwickelt werden. Gerade angesichts des Fachkräftemangels, regionaler Versorgungsunterschiede und veränderter Versorgungsbedarfe braucht es moderne und praxistaugliche Strukturen. Deshalb machen die Regelungen, die mehr Flexibilität in der Apothekenorganisation ermöglichen, viel Sinn und sind ein erster Schritt. Dazu gehören etwa die geteilte Leitung von Filialapotheken, die Weiterentwicklung von Teilnotdiensten sowie eine pragmatische Einbindung qualifizierter PTA, sofern klare Qualitätsanforderungen gewährleistet bleiben.

Warum gerade vor dem Hintergrund der kritischen Finanzsituation der GKV ein zweijähriger Ausschluss exklusiver Rabattverträge für Biosimilars vorgenommen wird, erschließt sich hingegen nicht. Damit wird den Krankenkassen wieder ein wirksames Instrument zur Begrenzung von Arzneimittelausgaben genommen. Auch wenn Open-House-Verträge möglich bleiben, ersetzen sie nicht die Steuerungswirkung exklusiver Ausschreibungen. Das passt nicht dazu, dass gleichzeitig mit großen Anstrengungen ein Sparpaket geschnürt wird, um Beitragssatzstabilität zu schaffen.

Bei den pharmazeutischen Dienstleistungen kommt es nun darauf an, einen niedrigschwelligen Zugang evidenzbasierter Leistungen mit nachweisbarem Nutzen für Patientinnen und Patienten eng mit der ärztlichen Versorgung zu verzahnen. Entscheidend ist, Doppelstrukturen, Doppelleistungen und Doppelfinanzierungen zu vermeiden. Unsere Forderung, dass die Direktabrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen mit den Krankenkassen erfolgt, wurde endlich aufgegriffen. Nun müssen noch die im Fonds vorhandenen Mittel transparent und im Interesse der Versicherten eingesetzt werden.

Die Ausweitung apothekerlicher Tätigkeiten, etwa bei Testungen, Impfungen oder Blutentnahmen, darf nicht zu unklaren Verantwortlichkeiten führen. Neue Aufgaben brauchen klare Qualifikationsanforderungen, belastbare Qualitätsstandards und eine saubere Einbindung in bestehende Versorgungspfade.

Summa Summarum: Ein Gesetz, bei dem wir in der Umsetzung sicherstellen müssen, dass Versorgung im Sinne der Versicherten tatsächlich verbessert wird und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit nicht ausgehebelt wird."

Pressekontakt:

Torsten Dittkuhn
+49 30 2700 406 - 301
torsten.dittkuhnm@bkk-dv.de

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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