Medizinischer Dienst Bund|19.05.2026
PRESSEMITTEILUNG
Pflegereform jetzt umsetzen: Prävention von Pflegebedürftigkeit muss bei den Versicherten ankommen
Berlin/Essen (kkdp)·Mehr als 6 Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt. Der starke Anstieg der Pflegebedürftigkeit stellt eine große Herausforderung dar, die es mit der Pflegereform zu lösen gilt. Zentrales Ziel sollte die wirksame Prävention von Pflegebedürftigkeit und die nachhaltige Stabilisierung des Gesamtsystems sein.
"Bei allen nachvollziehbaren Diskussionen um die Anhebung der Schwellenwerte, darf die wichtige und immer noch richtige Intention der Pflegereform 2017 nicht aus dem Blick geraten: Wir müssen alles tun, um die Versicherten dabei zu unterstützen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder ihrer Verschlechterung aktiv entgegenzuwirken", sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund. "Der Medizinische Dienst ist als erster bei den pflegebedürftigen Menschen vor Ort. In der Begutachtungssituation können die Gutachterinnen und Gutachter mit ihrer pflegefachlichen Kompetenz wichtige Impulse zur Prävention, zur Verbesserung der Pflegesituation und zur Entlastung der An- und Zugehörigen geben. Unser Ziel ist es, die Pflegebegutachtung zur bedarfsorientierten und präventiven Impulsberatung weiterzuentwickeln."
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betont: "Der Zugang zur Pflege funktioniert und das ist eine gute Nachricht. Dazu tragen im Wesentlichen auch mehr und bessere Informationen sowie der Abbau von Vorurteilen gegenüber pflegebedürftigen Menschen bei. Aber der starke Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen stellt die Pflegeversicherung vor finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Die müssen wir nun endlich angehen und dabei darauf achten, dass in dem solidarischen System auch zukünftig diejenigen Hilfe bekommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Zugleich müssen wir die Finanzierbarkeit des Systems endlich zukunftsfest aufstellen.
Pflegebedürftige setzen meist auf Pflege durch An- und Zugehörige
In der aktuellen Auswertung der Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes Bund zeigt sich: Im vergangenen Jahr haben die Gutachterinnen und Gutachter bundesweit mehr als 3 Millionen Versicherte begutachtet: Pflegegrad 1 erhielten 29 Prozent der Antragstellenden; 34,5 Prozent Pflegegrad 2; 11,6 Prozent Pflegegrad 3. 2,6 Prozent bekamen Pflegegrad 4 und 0,9 Prozent Pflegegrad 5. Bei 21,3 Prozent der Antragstellenden lag zum Begutachtungszeitpunkt noch kein Pflegegrad vor.
Weit über die Hälfte der Pflegebedürftigen beantragte Pflegegeld (59,6 Prozent) und setzte so auf Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch An- und Zugehörige ohne professionelle Unterstützung. 11,2 Prozent der Versicherten beantragten ambulante Sachleistungen; 19,3 Prozent eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen. 9,4 Prozent der Versicherten beantragten stationäre Leistungen.
Immer mehr junge Menschen sind pflegebedürftig - Präventionspotenziale besser heben
Die Anzahl der Begutachtungen bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in den vergangenen zehn Jahren hat sich fast vervierfacht von rund 53.000 Begutachtungen im Jahr 2015 auf über 190.000 im Jahr 2025. Der Anteil der Kinderbegutachtungen an allen Gutachten liegt bei rund 6 Prozent. Die häufigsten pflegebegründenden Diagnosen sind ADHS und Entwicklungsstörungen. Kinder und Jugendliche werden ebenfalls meistens zu Hause von An- und Zugehörigen ohne professionelle Unterstützung versorgt.
In der Erstbegutachtung liegt aus Sicht des Medizinischen Dienstes großes Potenzial, um einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich zu erhalten: So empfahlen die Gutachterinnen und Gutachter in 59,4 Prozent der Erstbegutachtungen Heilmittel wie Physio-, Ergo- und Stimmtherapie.
In 43,6 Prozent der Fälle sprachen die Gutachterinnen und Gutachter Empfehlungen für Mobilitätshilfen, Geh-, Bade- und Duschhilfen aus, um das selbstständige Leben in eigener Häuslichkeit zu ermöglichen. Doch oftmals greifen diese Empfehlungen nicht, weil zusätzliche Verordnungen eingeholt werden müssen und pflegende An- und Zugehörige überfordert sind. Das Begutachtungsverfahren ist daher neu zu denken, so dass insgesamt der präventive Charakter besser wirksam werden kann.
Pflegebedürftige ohne professionelle Unterstützung intensiver beraten und unterstützen
Das gilt insbesondere für die Versorgungsarrangements, in denen keine professionelle Pflege eingebunden ist. Hier könnte der Medizinische Dienst durch die Impulsberatung in der Begutachtungssituation auf die Inanspruchnahme geeigneter und erfolgversprechender Maßnahmen der Prävention hinwirken und die Selbstwirksamkeit der antragstellenden Menschen aktivieren. Zudem könnten An- und Zugehörige auf Entlastungs- und Unterstützungsangebote hingewiesen und schwierige Versorgungssituationen adressiert werden.
Vernetzung aller Akteure verstärken, technische Innovationen nutzen
Damit eine solche Impulsberatung greifen kann, ist eine intensivere Vernetzung und beschleunigte Kommunikation aller an der Pflegesituation beteiligten Akteure von der Pflegekasse über den Medizinischen Dienst in den Regionen bis hin zu kommunalen Beratungs- und Unterstützungsangeboten und Leistungserbringenden notwendig. Zudem gilt es, technische Innovationen in der Begutachtung breiter einzusetzen.
In wissenschaftlichen Projekten zeigt sich zum Beispiel, dass die Videobegutachtung sehr gut in der Erstbegutachtung eingesetzt werden könnte. Dies könnte dazu beitragen, Angehörige besser einzubeziehen, die nicht am Ort des Pflegebedürftigen leben und für alle Seiten aufwändige Wege sparen. Fakt ist aber: Es fehlt sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch in den Haushalten der Pflegebedürftigen nach wie vor an verlässlichem Internetzugang.
Gemeinsame Mitteilung: Medizinischer Dienst Bund, GKV-Spitzenverband
"Bei allen nachvollziehbaren Diskussionen um die Anhebung der Schwellenwerte, darf die wichtige und immer noch richtige Intention der Pflegereform 2017 nicht aus dem Blick geraten: Wir müssen alles tun, um die Versicherten dabei zu unterstützen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder ihrer Verschlechterung aktiv entgegenzuwirken", sagt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund. "Der Medizinische Dienst ist als erster bei den pflegebedürftigen Menschen vor Ort. In der Begutachtungssituation können die Gutachterinnen und Gutachter mit ihrer pflegefachlichen Kompetenz wichtige Impulse zur Prävention, zur Verbesserung der Pflegesituation und zur Entlastung der An- und Zugehörigen geben. Unser Ziel ist es, die Pflegebegutachtung zur bedarfsorientierten und präventiven Impulsberatung weiterzuentwickeln."
Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betont: "Der Zugang zur Pflege funktioniert und das ist eine gute Nachricht. Dazu tragen im Wesentlichen auch mehr und bessere Informationen sowie der Abbau von Vorurteilen gegenüber pflegebedürftigen Menschen bei. Aber der starke Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen stellt die Pflegeversicherung vor finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Die müssen wir nun endlich angehen und dabei darauf achten, dass in dem solidarischen System auch zukünftig diejenigen Hilfe bekommen, die wirklich darauf angewiesen sind. Zugleich müssen wir die Finanzierbarkeit des Systems endlich zukunftsfest aufstellen.
Pflegebedürftige setzen meist auf Pflege durch An- und Zugehörige
In der aktuellen Auswertung der Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes Bund zeigt sich: Im vergangenen Jahr haben die Gutachterinnen und Gutachter bundesweit mehr als 3 Millionen Versicherte begutachtet: Pflegegrad 1 erhielten 29 Prozent der Antragstellenden; 34,5 Prozent Pflegegrad 2; 11,6 Prozent Pflegegrad 3. 2,6 Prozent bekamen Pflegegrad 4 und 0,9 Prozent Pflegegrad 5. Bei 21,3 Prozent der Antragstellenden lag zum Begutachtungszeitpunkt noch kein Pflegegrad vor.
Weit über die Hälfte der Pflegebedürftigen beantragte Pflegegeld (59,6 Prozent) und setzte so auf Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch An- und Zugehörige ohne professionelle Unterstützung. 11,2 Prozent der Versicherten beantragten ambulante Sachleistungen; 19,3 Prozent eine Kombination aus Geld- und Sachleistungen. 9,4 Prozent der Versicherten beantragten stationäre Leistungen.
Immer mehr junge Menschen sind pflegebedürftig - Präventionspotenziale besser heben
Die Anzahl der Begutachtungen bei pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in den vergangenen zehn Jahren hat sich fast vervierfacht von rund 53.000 Begutachtungen im Jahr 2015 auf über 190.000 im Jahr 2025. Der Anteil der Kinderbegutachtungen an allen Gutachten liegt bei rund 6 Prozent. Die häufigsten pflegebegründenden Diagnosen sind ADHS und Entwicklungsstörungen. Kinder und Jugendliche werden ebenfalls meistens zu Hause von An- und Zugehörigen ohne professionelle Unterstützung versorgt.
In der Erstbegutachtung liegt aus Sicht des Medizinischen Dienstes großes Potenzial, um einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich zu erhalten: So empfahlen die Gutachterinnen und Gutachter in 59,4 Prozent der Erstbegutachtungen Heilmittel wie Physio-, Ergo- und Stimmtherapie.
In 43,6 Prozent der Fälle sprachen die Gutachterinnen und Gutachter Empfehlungen für Mobilitätshilfen, Geh-, Bade- und Duschhilfen aus, um das selbstständige Leben in eigener Häuslichkeit zu ermöglichen. Doch oftmals greifen diese Empfehlungen nicht, weil zusätzliche Verordnungen eingeholt werden müssen und pflegende An- und Zugehörige überfordert sind. Das Begutachtungsverfahren ist daher neu zu denken, so dass insgesamt der präventive Charakter besser wirksam werden kann.
Pflegebedürftige ohne professionelle Unterstützung intensiver beraten und unterstützen
Das gilt insbesondere für die Versorgungsarrangements, in denen keine professionelle Pflege eingebunden ist. Hier könnte der Medizinische Dienst durch die Impulsberatung in der Begutachtungssituation auf die Inanspruchnahme geeigneter und erfolgversprechender Maßnahmen der Prävention hinwirken und die Selbstwirksamkeit der antragstellenden Menschen aktivieren. Zudem könnten An- und Zugehörige auf Entlastungs- und Unterstützungsangebote hingewiesen und schwierige Versorgungssituationen adressiert werden.
Vernetzung aller Akteure verstärken, technische Innovationen nutzen
Damit eine solche Impulsberatung greifen kann, ist eine intensivere Vernetzung und beschleunigte Kommunikation aller an der Pflegesituation beteiligten Akteure von der Pflegekasse über den Medizinischen Dienst in den Regionen bis hin zu kommunalen Beratungs- und Unterstützungsangeboten und Leistungserbringenden notwendig. Zudem gilt es, technische Innovationen in der Begutachtung breiter einzusetzen.
In wissenschaftlichen Projekten zeigt sich zum Beispiel, dass die Videobegutachtung sehr gut in der Erstbegutachtung eingesetzt werden könnte. Dies könnte dazu beitragen, Angehörige besser einzubeziehen, die nicht am Ort des Pflegebedürftigen leben und für alle Seiten aufwändige Wege sparen. Fakt ist aber: Es fehlt sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch in den Haushalten der Pflegebedürftigen nach wie vor an verlässlichem Internetzugang.
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Pressekontakt:
Medizinischer Dienst Bund, Pressestelle, Michaela Gehms,
Tel. 0172 367-8007, E-Mail: michaela.gehms@md-bund.de
GKV-Spitzenverband, Pressestelle, Jens Ofiera, Tel. 030 206288-4214, E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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