Hartmannbund - Verband dt. Ärzte e. V.|18.05.2026
PRESSEMITTEILUNG
Referentenentwurf GeDIG
Hartmannbund warnt vor Eingriffen in die ärztliche Entscheidungsfreiheit
Berlin (kkdp)·Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) kritisiert der Hartmannbund die geplanten Mechanismen zur Patientensteuerung. Die Kombination aus umfassender Datennutzung, komplexen digitalen Strukturen und zunehmender Systemsteuerung drohe die ärztliche Entscheidungsautonomie auszuhöhlen. Patientinnen und Patienten sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte müssten die Hoheit über ihre individuellen Daten behalten. Der Hartmannbund betont dabei, dass eine erfolgreiche Digitalisierung nur gelingen kann, wenn sie die Versorgung konkret verbessert, die Arbeitsabläufe unterstützt und die ärztliche Entscheidungsfreiheit sowie das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis wahrt.
"Ich bewerte den Entwurf in entscheidenden Punkten als übergriffig", sagt der Hartmannbund-Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt. "Wenn Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, Diagnosen, Medikation und digitale Behandlungsdaten aus der ePA auszuwerten und ohne vorherige Rückkopplung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eigenständig auf die Betroffenen zuzugehen, ist das ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Die Identifikation und Einordnung patientenindividueller Risiken darf nicht Aufgabe der Krankenkassen sein. Das ist und bleibt die originär ärztliche Aufgabe, die im Behandlungskontext mit den Patientinnen und Patienten unter Wahrung des Arztgeheimnisses erfolgen muss."
Zwar begrüße der Hartmannbund, dass der Reformansatz die Defizite in der digitalen Infrastruktur angehen möchte, die konkreten Maßnahmen würden jedoch zu einer schrittweisen Verlagerung von Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen auf Dritte führen, insbesondere bei der Terminvergabe. Der Gesetzesentwurf ziele darauf ab, Patientinnen und Patienten künftig verstärkt über automatisierte Ersteinschätzungssysteme und Krankenkassen-Apps in die Praxen zu leiten. "Eine solche Verschiebung der Kompetenzen wäre ein klarer Eingriff in die ärztliche Autonomie und Freiberuflichkeit", so Reinhardt.
Die ärztliche Terminvergabe sei kein rein administrativer Akt wie etwa die Terminbuchung beim Einwohnermeldeamt, sondern der erste Schritt einer komplexen medizinischen Weichenstellung. Es spreche zwar grundsätzlich nichts dagegen, die Terminvergabe mit Hilfe von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz noch effizienter und transparenter zu machen, dies müsse allerdings im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung stattfinden und der komplexen Realität von Patientinnen und Patienten - insbesondere bei Mehrfacherkrankungen - gerecht werden. "Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Digitale Technik muss der Medizin dienen, nicht umgekehrt", so Reinhardt.
"Ich bewerte den Entwurf in entscheidenden Punkten als übergriffig", sagt der Hartmannbund-Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt. "Wenn Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, Diagnosen, Medikation und digitale Behandlungsdaten aus der ePA auszuwerten und ohne vorherige Rückkopplung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eigenständig auf die Betroffenen zuzugehen, ist das ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Die Identifikation und Einordnung patientenindividueller Risiken darf nicht Aufgabe der Krankenkassen sein. Das ist und bleibt die originär ärztliche Aufgabe, die im Behandlungskontext mit den Patientinnen und Patienten unter Wahrung des Arztgeheimnisses erfolgen muss."
Zwar begrüße der Hartmannbund, dass der Reformansatz die Defizite in der digitalen Infrastruktur angehen möchte, die konkreten Maßnahmen würden jedoch zu einer schrittweisen Verlagerung von Steuerungs- und Entscheidungskompetenzen auf Dritte führen, insbesondere bei der Terminvergabe. Der Gesetzesentwurf ziele darauf ab, Patientinnen und Patienten künftig verstärkt über automatisierte Ersteinschätzungssysteme und Krankenkassen-Apps in die Praxen zu leiten. "Eine solche Verschiebung der Kompetenzen wäre ein klarer Eingriff in die ärztliche Autonomie und Freiberuflichkeit", so Reinhardt.
Die ärztliche Terminvergabe sei kein rein administrativer Akt wie etwa die Terminbuchung beim Einwohnermeldeamt, sondern der erste Schritt einer komplexen medizinischen Weichenstellung. Es spreche zwar grundsätzlich nichts dagegen, die Terminvergabe mit Hilfe von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz noch effizienter und transparenter zu machen, dies müsse allerdings im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung stattfinden und der komplexen Realität von Patientinnen und Patienten - insbesondere bei Mehrfacherkrankungen - gerecht werden. "Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Digitale Technik muss der Medizin dienen, nicht umgekehrt", so Reinhardt.
Pressekontakt:
Andreas Aumann
Tel.: 030 206208-0
presse@hartmannbund.de
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