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Verband der Ersatzkassen e. V.|11.05.2026

PRESSEMITTEILUNG

Ärzteschaft droht mit weniger Terminen

Berlin (kkdp)·vdek: "Keine Verunsicherung der Versicherten - Versorgung gezielt steuern, anstatt Arzttermine zu streichen"

Der aktuelle Entwurf für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sieht die Rücknahme der 2019 mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten extrabudgetären Vergütungsregelungen in der ambulanten Versorgung vor. In diesem Zusammenhang droht die Ärzteschaft wiederholt mit einer Verschlechterung der Versorgung und ganz konkret mit dem Wegfall von Terminen. So auch auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 11. Mai 2026. Dazu sagt Boris von Maydell, Vorstandsvertreter beim Verband der Ersatzkassen (vdek):

"Wir fordern die Ärzteschaft auf, die Versicherten nicht mit pauschalen Aussagen über einen angeblich unvermeidlichen Wegfall von Terminen zu verunsichern. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Prüfbericht im Februar 2026 festgestellt, dass die mit dem TSVG eingeführten Vergütungsregelungen ihr Ziel nicht erreicht haben, den Zugang zur Versorgung zu verbessern und für schnellere Arzttermine zu sorgen. Stattdessen haben sich die Wartezeiten auf einen Termin zwischen den Jahren 2019 und 2024 sogar verlängert, gleichzeitig sind der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Mehrausgaben von rund 2,9 Milliarden Euro bis 2024 entstanden. Wenn eine zusätzliche Vergütung nicht bei einer Verkürzung der Wartezeiten hilft, dann kann und darf der Wegfall dieser Vergütung auch nicht zu einer Rationierung beim Terminangebot führen. Daher ist es nachvollziehbar und richtig, die ineffizienten und teuren Regelungen im Rahmen des BStabG wieder zurückzunehmen.

Zudem ist bekannt, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine sehr hohe Anzahl an Arzt-Patienten-Kontakten hat. Wir haben also kein Mengen-, sondern vor allem ein Steuerungsproblem. Was wir jetzt brauchen, ist die Neustrukturierung der Versorgungspfade, damit Behandlungskapazitäten optimal genutzt, Wartezeiten verringert werden und die Versorgung auch im Sinne einer höheren Zufriedenheit der Versicherten verbessert wird. Wir unterstützen daher die Absicht der Bundesregierung, die Notfallversorgung zu reformieren und ein Primärversorgungssystem schnell auf den Weg zu bringen. Bestandteil dieser Reformschritte muss natürlich auch eine stärker am individuellen Behandlungsbedarf und weniger an starren Quartalslogiken ausgerichtete ambulante Vergütung sein."

Pressekontakt:

Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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