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Verbraucherzentrale NRW|19.02.2026

PRESSEMITTEILUNG

Was bringen Geld-zurück-Tarife der Krankenkassen?

Düsseldorf (kkdp)·Privat versicherten Menschen sind Rückerstattungstarife ein Begriff, jetzt werben auch verschiedene gesetzliche Krankenkassen mit dieser Option. Angesichts stetiger Beitragssteigerungen klingt das Angebot, Geld zurückzuerhalten, für viele Versicherte verlockend. Sabine Wolter, Juristin und Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, für wen sich das lohnen kann und welche Haken es gibt.

Was genau bedeutet Rückerstattung?

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können in diesen Tarifen einen Teil ihrer Krankenkassenbeiträge erstattet bekommen, wenn sie in einem bestimmten Zeitraum je nach Krankenkasse keine oder nur bestimmte ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen können Versicherte aber wahrnehmen, ohne dass der Erstattungsanspruch erlischt. Die Angebote der Kassen sind unterschiedlich aufgesetzt. Geworben wird teils mit prozentualen Erstattungen oder mit ganzen Monatsbeträgen. Einige Krankenkassen bieten auch die Option, die Rückerstattung bei längerer Laufzeit des Wahltarifs zu erhöhen. Ausgezahlt wird die Prämie in der Regel jährlich.

Um wie viel Geld geht es?

Je nach Krankenkasse sind Rückzahlungen zwischen rund 150 und 600 Euro jährlich möglich. Allerdings sollte man beachten: Wer doch reguläre Leistungen nutzt, muss oft einen vereinbarten Selbstbehalt tragen. Die Tarife eignen sich daher vor allem für Menschen, die sehr selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Auch Menschen mit einer hohen Beihilfeberechtigung können davon profitieren, da sie selbst entscheiden können, ob im Einzelfall eine Beitragsrückausstattung wirtschaftlicher ist als die Einreichung einer Arztrechnung.

Welche Nachteile gibt es?

Jede ärztliche Behandlung per Verordnung oder Kassenrezept führt zu Abzügen bei der Prämie. Je nach Vertrag verringern auch Krankenhausbehandlungen, eine Reha, Haushaltshilfen oder ein (Kinder-)Krankengeld die versprochene Rückerstattung. Zudem haben diese Tarife in der Regel eine feste Laufzeit. Selbst wenn man jahrelang sehr selten Arzttermine hatte, weiß man nicht, ob das in den Jahren, die der Tarif läuft, noch so bleibt.

Pressekontakt:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Pressestelle
Tel.: 0211/91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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