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Deutscher Bundestag|18.12.2025

PRESSEMITTEILUNG

Nachbesserungen gefordert am Krankenhausreformgesetz

Berlin (kkdp)·Gesundheitsverbände unterstützen im Grundsatz das Vorhaben der Bundesregierung, die Krankenhausreform "praxisgerecht" fortzuentwickeln, fordern aber Nachbesserungen an wichtigen Stellen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) (21/2512). Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwochabend in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warnte nachdrücklich vor einer Verwässerung der Krankenhausreform. Mit dem neuen Gesetz drohten die angestrebten Ziele nicht erreicht zu werden. Vor allem die weitreichenden Ausnahmeregelungen für die Länder eröffneten die Möglichkeit, Qualitätskriterien auszuhebeln. Kooperationen zwischen Krankenhäusern und mit niedergelassenen Ärzten könnten grundsätzlich sinnvoll sein. Der Entwurf öffne jedoch die Tür für nahezu unbegrenzte Kooperationen ohne hinreichende Qualitätsprüfungen. Was den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) angehe, fehle es an klaren Vorgaben für eine zielgerichtete und priorisierte Mittelvergabe. Damit drohe eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip.


Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund erklärte, enttäuschend sei, dass der Entwurf bei der Vorhaltevergütung nur eine Fristverlängerung vorsehe. Solange die Vorhaltevergütung fallzahlabhängig sei, bleibe sie in ihrer Konstruktion fehlerhaft. Durch die Komplexität der Abrechnung entstehe eine erhebliche zusätzliche Dokumentationslast. Erforderlich sei eine grundlegende Anpassung der Finanzierungssystematik.

Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). So sei in ihrer jetzigen Ausgestaltung die Vorhaltefinanzierung ungeeignet, um die wirtschaftliche Situation bedarfsnotwendiger Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. Unverzichtbar sei, mit der neuen Krankenhausplanung die Besonderheiten von Fachkliniken zu berücksichtigen, damit sie in vollem Umfang an der Krankenhausversorgung teilnehmen könnten. Grundlegenden Nachbesserungsbedarf weise zudem der Leistungsgruppenkatalog mit den Qualitätskriterien auf.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) zeigte sich irritiert über die ersatzlose Streichung der Leistungsgruppe 47 "Spezielle Kinder- und Jugendmedizin". In den vergangenen Jahren seien bereits viele Kinderabteilungen geschlossen worden. Anders als in der Erwachsenenmedizin bestehe somit kein weiterer Konzentrationsbedarf.

Der Deutsche Caritasverband und die Katholischen Krankenhäuser mahnten mehr Rücksicht auf die Belange kleiner Versorger an. Ohne eine stärkere Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, der Versorgungsrealitäten sowie einer Verzahnung der Krankenhausreform mit der Notfallreform und einer erforderlichen Krisen-Resilienz-Strategie für Krankenhäuser drohe ein struktureller Abbau von Krankenhausangeboten, der die flächendeckende Versorgung gefährde.

In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass aus ihrer Sicht an den Qualitätsvorgaben im Wesentlichen festgehalten werden sollte. Kritisiert wurden zu viele Ausnahmen und der Verzicht auf bestimmte Spezialkompetenzen in Leistungsgruppen. So kritisierte der Einzelsachverständige Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke, die nunmehr geplanten Ausnahmen konterkarierten das Ziel der Reform, zu mehr Qualität und Patientensicherheit zu kommen.

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