Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.|04.12.2025
PRESSEMITTEILUNG
Reform der Notfallversorgung
Intensiv- und Notfallmediziner der DIVI nehmen Stellung
Berlin (kkdp)·Am 5. November übermittelte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) endlich den lang ersehnten Referentenentwurf für die Reform der Notfallversorgung (NotfallG) in Deutschland. Bis heute hatten Verbände und Fachgesellschaften Zeit, Stellung zu beziehen. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und 18 der unter ihrem Dach vereinten medizinischen Fachgesellschaften haben sich auf ein gemeinschaftliches Eckpunktepapier geeinigt, um den aus ihrer Sicht erforderlichen Nachbesserungen des Reformvorhabens mehr Gewicht zu verleihen. Denn natürlich ist noch viel zu tun ...
Die gute Nachricht aber zuerst: "Grundsätzlich bewerten wir den vorliegenden Referentenentwurf für die Reform der Notfallversorgung positiv", resümiert Professorin Sabine Blaschke, die als Sprecherin der DIVI-Sektion Notfalldokumentation die gemeinschaftliche Stellungnahme koordinierte. Die ärztliche Leiterin der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Göttingen zählt vier gelungene Eckpunkte in dem Reformvorhaben auf:
Es sei richtig, durch die Reform effizienter zu werden sowie Ressourcen gezielter einzusetzen, so Blaschke. Selbstverständlich gelte es, Doppelstrukturen zu vermeiden, die Zusammenarbeit zwischen Leitstellen und Rettungsdienst zu verbessern und digitale Lösungen zu etablieren, um Qualität und Schnelligkeit in der Notfallversorgung zu steigern.
Fünf grundlegende Aspekte zur weiteren Überarbeitung definiert
Gegenüber den vier äußerst positiven Eckpunkten bewerten die unter dem Dach der DIVI vereinten Fachgesellschaften jedoch fünf Aspekte des Reformvorhabens auch als kritisch und sehen hier Korrekturbedarf. Hierzu zählen:
"Das ignoriert die Expertise der Praxis und gefährdet die Qualität der Patientenversorgung", so Sabine Blaschke. Sie fordert im Namen aller Unterzeichner "eine neutrale, unabhängige Datenstelle zur Qualitätssicherung, um Objektivität zu wahren".
"Die Leitung der Integrierten Notfallzentren muss zwingend bei den Krankenhäusern liegen", macht die federführende Autorin Sabine Blaschke auch noch einmal deutlich. "Es gilt, unbedingt stringente Prozessabläufe in der Patientensteuerung sowie der fachlichen Akut- und Notfallversorgung sicherzustellen!"
"Eine einheitliche digitale Notfalldokumentation ist zudem der Schlüssel zur Versorgungsforschung und die evaluierende Begleitforschung. Ohne interoperable Standards verlieren wir außerdem wertvolle Daten für die Qualitätssicherung in der gesamten digitalen Rettungskette, das Benchmarking sowie die Surveillance", erläutert Blaschke.
"Für die Sicherstellung der Finanzierung der stationären Notfallversorgung ist zudem die Einführung der Leistungsgruppe Notfallmedizin oder die Einführung eines INZ-Budgets unabdingbar", weiß Prof. Sabine Blaschke.
Einbindung notfallmedizinischer Expertise in die Überarbeitung des Gesetzentwurfes gefordert
"Wir fordern deshalb eine wesentlich stärkere Einbindung unserer notfallmedizinischen Expertise bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs", macht Prof. Felix Walcher, Past Präsident der DIVI und Direktor des Instituts für Public Health in der Akutmedizin (IPHAM) der Universität Magdeburg, die Position seiner Fachgesellschaft und der unterzeichnenden Mitgliedsgesellschaften deutlich. "Auch glauben wir, dass die Moderation einer übergeordneten Institution wie die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sinnvoll wäre", ergänzt Prof. Sabine Blaschke.
"Nur gemeinsam können wir das vorhandene Optimierungspotenzial ausschöpfen und eine zukunftsfähige wie auch nachhaltige Reform sicherstellen", sind sich alle einig.
Die gute Nachricht aber zuerst: "Grundsätzlich bewerten wir den vorliegenden Referentenentwurf für die Reform der Notfallversorgung positiv", resümiert Professorin Sabine Blaschke, die als Sprecherin der DIVI-Sektion Notfalldokumentation die gemeinschaftliche Stellungnahme koordinierte. Die ärztliche Leiterin der Zentralen Notaufnahme der Universitätsmedizin Göttingen zählt vier gelungene Eckpunkte in dem Reformvorhaben auf:
die Einführung eines Gesundheitsleitsystems mit enger Kooperation zwischen Akutleitstelle und integrierter Rettungsleitstelle,
die Implementierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und INZ für Kinder und Jugendliche (KINZ),
die Integration der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit Aufnahme in das SGB 5 und
die digitale Vernetzung der Leistungsträger in den Sektoren der Notfall- und Akutversorgung.
Es sei richtig, durch die Reform effizienter zu werden sowie Ressourcen gezielter einzusetzen, so Blaschke. Selbstverständlich gelte es, Doppelstrukturen zu vermeiden, die Zusammenarbeit zwischen Leitstellen und Rettungsdienst zu verbessern und digitale Lösungen zu etablieren, um Qualität und Schnelligkeit in der Notfallversorgung zu steigern.
Fünf grundlegende Aspekte zur weiteren Überarbeitung definiert
Gegenüber den vier äußerst positiven Eckpunkten bewerten die unter dem Dach der DIVI vereinten Fachgesellschaften jedoch fünf Aspekte des Reformvorhabens auch als kritisch und sehen hier Korrekturbedarf. Hierzu zählen:
Medizinischen Notfallrettung. Im Detail kritisiert die DIVI die geplante Organisationsstruktur der medizinischen Notfallrettung. Ein Gremium unter Leitung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) soll hier regeln und bestimmen, Fachgesellschaften nur beratend und ohne Stimmrecht mitwirken.
"Das ignoriert die Expertise der Praxis und gefährdet die Qualität der Patientenversorgung", so Sabine Blaschke. Sie fordert im Namen aller Unterzeichner "eine neutrale, unabhängige Datenstelle zur Qualitätssicherung, um Objektivität zu wahren".
Gesundheitsleitsystem: Akutleitstelle und Integrierte Rettungsleitstelle. Besonders im Gesundheitsleitsystem fehlen laut DIVI klare Vorgaben für die fachliche Qualifikation des Personals in Akutleitstellen, einschließlich pädiatrischer Expertise, was bei Kindernotfällen kritisch sei. Die DIVI plädiert für ein einheitliches digitales Notrufabfragesystem, das in Akut- und Rettungsleitstellen zu identischen Ergebnissen führen wird.
Integrierte Notfallzentren (INZ) und Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ). Die aktuell vorgesehene Steuerung und Koordination der geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) sei unzureichend, da die Leitung nicht bei den jeweiligen Krankenhäusern läge. Der Gesetzgeber riskiere unklare Prozesse.
"Die Leitung der Integrierten Notfallzentren muss zwingend bei den Krankenhäusern liegen", macht die federführende Autorin Sabine Blaschke auch noch einmal deutlich. "Es gilt, unbedingt stringente Prozessabläufe in der Patientensteuerung sowie der fachlichen Akut- und Notfallversorgung sicherzustellen!"
Digitale Vernetzung der Leistungsträger. Die DIVI weist darauf hin, dass bis dato in Deutschland eine standardisierte, interoperable und einheitliche Datenerfassung in Präklinik, Leitstelle, ambulanter und stationärer Notfallversorgung fehle - es aber durchaus systemunabhängige Konzepte gäbe. So wird auch die Einführung eines bundesweiten Notfallregisters für Analyse und Forschung empfohlen.
"Eine einheitliche digitale Notfalldokumentation ist zudem der Schlüssel zur Versorgungsforschung und die evaluierende Begleitforschung. Ohne interoperable Standards verlieren wir außerdem wertvolle Daten für die Qualitätssicherung in der gesamten digitalen Rettungskette, das Benchmarking sowie die Surveillance", erläutert Blaschke.
Finanzierung in den Notfallversorgungsstrukturen. Grundsätzlich, so kritisieren die Fachgesellschaften, werde im Gesetzesentwurf zwar die Finanzierung des Sicherstellungsauftrages der KVen berücksichtigt, nicht jedoch die notwendige Finanzierung der Vorhaltekosten in den Zentralen Notaufnahmen der zukünftigen INZ sowie die notwendige Anschubfinanzierung der technischen Infrastrukturen für die digitale Vernetzung der INZ. Diese Finanzierung zu klären, sei natürlich essenziell, so die DIVI. Vorgeschlagen wird deshalb die Einführung eines Notaufnahme-Fachabteilungsschlüssels, um die flächendeckende Erfassung von Diagnosen, Leistungen und Kosten zu ermöglichen.
"Für die Sicherstellung der Finanzierung der stationären Notfallversorgung ist zudem die Einführung der Leistungsgruppe Notfallmedizin oder die Einführung eines INZ-Budgets unabdingbar", weiß Prof. Sabine Blaschke.
Einbindung notfallmedizinischer Expertise in die Überarbeitung des Gesetzentwurfes gefordert
"Wir fordern deshalb eine wesentlich stärkere Einbindung unserer notfallmedizinischen Expertise bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs", macht Prof. Felix Walcher, Past Präsident der DIVI und Direktor des Instituts für Public Health in der Akutmedizin (IPHAM) der Universität Magdeburg, die Position seiner Fachgesellschaft und der unterzeichnenden Mitgliedsgesellschaften deutlich. "Auch glauben wir, dass die Moderation einer übergeordneten Institution wie die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sinnvoll wäre", ergänzt Prof. Sabine Blaschke.
"Nur gemeinsam können wir das vorhandene Optimierungspotenzial ausschöpfen und eine zukunftsfähige wie auch nachhaltige Reform sicherstellen", sind sich alle einig.
Pressekontakt:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
presse@divi.de
Tel: +49 (0)89 / 230 69 60 21
Fax: +49 (0)89 / 230 69 60 60
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