Verband der Ersatzkassen e. V.|28.11.2025
PRESSEMITTEILUNG
GKV-Sparmaßnahmen
Vermittlungsausschuss zum "kleinen Sparpaket": Chance nutzen und GKV-Beitragssatz konsolidieren
Berlin (kkdp)·Nachdem der Bundesrat das "kleine Sparpaket" letzte Woche gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat, bleibt es die politische Herausforderung, sich auf finanzwirksame Maßnahmen zu einigen, die weitere Steigerungen der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhindern. Der Koalitionsausschuss hat zu dieser Frage gestern nicht beraten, sondern Entscheidungen vertagt. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Wir fordern die Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat auf, sich auf finanzwirksame Maßnahmen zu verständigen. Mit dem ursprünglich vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf war ein Einstieg in konkrete Sparmaßnahmen vorgesehen. Zwar reichen diese bei weitem nicht aus, um Beitragssatzerhöhungen abzuwenden, sie wären aber zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht daher mindestens die ursprünglich vorgesehenen Sparmaßnahmen von rund zwei Milliarden Euro (davon 1,8 Milliarden Euro im Krankenhausbereich), um die anstehenden Beitragssatzsteigerungen ein wenig abzudämpfen. Wenn dies nicht gelingt, wird Anfang 2026 der tatsächlich erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von jetzt 2,9 Prozent auf bis zu 3,2 Prozent steigen. Das hat mit verantwortungsvoller Politik wenig zu tun. Die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der GKV brauchen jetzt klare Entscheidungen von der Politik. Ebenso wichtig ist es, dass die Finanzkommission tragfähige Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung der GKV entwickelt und die Bundesregierung dann Entscheidungen zur Finanzstabilität trifft. Zahlreiche konkrete Vorschläge liegen dazu auf dem Tisch. Dreh- und Angelpunkt ist eine Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Ebenfalls muss der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommen, für eine ausreichende Refinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende zu sorgen."
"Wir fordern die Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat auf, sich auf finanzwirksame Maßnahmen zu verständigen. Mit dem ursprünglich vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf war ein Einstieg in konkrete Sparmaßnahmen vorgesehen. Zwar reichen diese bei weitem nicht aus, um Beitragssatzerhöhungen abzuwenden, sie wären aber zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht daher mindestens die ursprünglich vorgesehenen Sparmaßnahmen von rund zwei Milliarden Euro (davon 1,8 Milliarden Euro im Krankenhausbereich), um die anstehenden Beitragssatzsteigerungen ein wenig abzudämpfen. Wenn dies nicht gelingt, wird Anfang 2026 der tatsächlich erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von jetzt 2,9 Prozent auf bis zu 3,2 Prozent steigen. Das hat mit verantwortungsvoller Politik wenig zu tun. Die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber der GKV brauchen jetzt klare Entscheidungen von der Politik. Ebenso wichtig ist es, dass die Finanzkommission tragfähige Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung der GKV entwickelt und die Bundesregierung dann Entscheidungen zur Finanzstabilität trifft. Zahlreiche konkrete Vorschläge liegen dazu auf dem Tisch. Dreh- und Angelpunkt ist eine Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Ebenfalls muss der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommen, für eine ausreichende Refinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende zu sorgen."
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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