Verband der Ersatzkassen e. V.|12.11.2025
PRESSEMITTEILUNG
Erste Lesung KHAG
vdek fordert drei zentrale Maßnahmen, um Krankenhausreform in richtige Bahnen zu lenken
Berlin (kkdp)·Der Bundestag wird heute in erster Lesung über den vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) beraten. Dazu erklärt Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Wir Ersatzkassen haben die Ziele der Krankenhausreform, die Krankenhausstrukturen stärker an Qualitätskriterien, Bedarf und Wirtschaftlichkeit auszurichten, von Anfang an unterstützt. Um jedoch die Zustimmung der Länder zu erreichen, wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wesentliche Prinzipien dieser Reform abgeschwächt. Dies gilt einmal mehr für das vorliegende KHAG. Um ein wirksames Gesetz zu verabschieden und einen weiteren Kostenanstieg zu verhindern, sollten insbesondere folgende drei Maßnahmen im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt berücksichtigt werden:
1. Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), eine bundeseinheitliche Definition der Fachkliniken zu erarbeiten, um ein Unterlaufen der Mindestqualitätskriterien durch die Länder zu verhindern:
Durch die Streichung von Sonderregeln für Fachkrankenhäuser entfallen die letzten bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben zur Qualität. Wenn künftig die Länder selbst bestimmen können, welche Leistungen Fachkrankenhäuser erbringen sollen, besteht die Gefahr, dass etwa 50 Prozent aller Krankenhausstandorte als Fachkrankenhäuser ausgewiesen werden. Das ist in Hinblick auf die Patientensicherheit höchst problematisch und konterkariert das Ziel der Krankenhausreform, eine Konzentration in der Versorgung zu erreichen. Ein Fachkrankenhaus muss sich durch Spezialisierung auszeichnen und sollte nur an wenigen Krankenhäusern in Deutschland erbracht werden. Der G-BA verfügt über die entsprechende Expertise, eine präzise und einheitliche Definition festzulegen.
2. Aussetzen der vollständigen Tarifrefinanzierung oberhalb des Orientierungswertes, um die gewünschten Effekte des "Sparpakets" zu erzielen:
Die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel im "kleinen Sparpaket" sieht vor, dass die Zuwachsraten in den Ländern (Landesbasisfallwerte) für die Krankenhäuser für das Jahr 2026 lediglich auf den im Orientierungswert auf Bundesebene abgebildeten Kostenanstieg begrenzt werden, womit 1,8 Milliarden Euro eingespart werden sollen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings wird ein Großteil der Einsparungen, etwa 500 Millionen Euro, durch die vollständige Tarifrefinanzierung kompensiert. Der Orientierungswert berücksichtigt bereits sämtliche Personalkostensteigerungen der Krankenhäuser. Somit stellt die zusätzliche Tarifrefinanzierung für alle Berufsgruppen eine Doppelfinanzierung dar, die zusammen mit der Meistbegünstigungsklausel ausgesetzt werden sollte.
3. Obergrenze auch für das Pflegebudget, damit die Kostenentwicklung eingedämmt wird:
Seit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten auf bettenführenden Stationen aus den Fallpauschalen (DRGs) im Jahr 2020 sind die Ausgaben extrem gewachsen. In den vergangenen fünf Jahren stiegen die Kosten von 15,2 Milliarden Euro auf 22,6 Milliarden Euro in 2024. Auch hier werden Tarifsteigerungen 1:1 an die Krankenkassen weitergegeben. Dadurch haben die Arbeitgeber keinerlei Interesse, angemessene Tarifabschlüsse zu vereinbaren. Um weitere Kostensteigerungen zu verhindern, muss eine Obergrenze für die Steigerungen des Pflegebudgets eingeführt werden."
"Wir Ersatzkassen haben die Ziele der Krankenhausreform, die Krankenhausstrukturen stärker an Qualitätskriterien, Bedarf und Wirtschaftlichkeit auszurichten, von Anfang an unterstützt. Um jedoch die Zustimmung der Länder zu erreichen, wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wesentliche Prinzipien dieser Reform abgeschwächt. Dies gilt einmal mehr für das vorliegende KHAG. Um ein wirksames Gesetz zu verabschieden und einen weiteren Kostenanstieg zu verhindern, sollten insbesondere folgende drei Maßnahmen im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt berücksichtigt werden:
1. Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), eine bundeseinheitliche Definition der Fachkliniken zu erarbeiten, um ein Unterlaufen der Mindestqualitätskriterien durch die Länder zu verhindern:
Durch die Streichung von Sonderregeln für Fachkrankenhäuser entfallen die letzten bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben zur Qualität. Wenn künftig die Länder selbst bestimmen können, welche Leistungen Fachkrankenhäuser erbringen sollen, besteht die Gefahr, dass etwa 50 Prozent aller Krankenhausstandorte als Fachkrankenhäuser ausgewiesen werden. Das ist in Hinblick auf die Patientensicherheit höchst problematisch und konterkariert das Ziel der Krankenhausreform, eine Konzentration in der Versorgung zu erreichen. Ein Fachkrankenhaus muss sich durch Spezialisierung auszeichnen und sollte nur an wenigen Krankenhäusern in Deutschland erbracht werden. Der G-BA verfügt über die entsprechende Expertise, eine präzise und einheitliche Definition festzulegen.
2. Aussetzen der vollständigen Tarifrefinanzierung oberhalb des Orientierungswertes, um die gewünschten Effekte des "Sparpakets" zu erzielen:
Die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigungsklausel im "kleinen Sparpaket" sieht vor, dass die Zuwachsraten in den Ländern (Landesbasisfallwerte) für die Krankenhäuser für das Jahr 2026 lediglich auf den im Orientierungswert auf Bundesebene abgebildeten Kostenanstieg begrenzt werden, womit 1,8 Milliarden Euro eingespart werden sollen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Allerdings wird ein Großteil der Einsparungen, etwa 500 Millionen Euro, durch die vollständige Tarifrefinanzierung kompensiert. Der Orientierungswert berücksichtigt bereits sämtliche Personalkostensteigerungen der Krankenhäuser. Somit stellt die zusätzliche Tarifrefinanzierung für alle Berufsgruppen eine Doppelfinanzierung dar, die zusammen mit der Meistbegünstigungsklausel ausgesetzt werden sollte.
3. Obergrenze auch für das Pflegebudget, damit die Kostenentwicklung eingedämmt wird:
Seit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten auf bettenführenden Stationen aus den Fallpauschalen (DRGs) im Jahr 2020 sind die Ausgaben extrem gewachsen. In den vergangenen fünf Jahren stiegen die Kosten von 15,2 Milliarden Euro auf 22,6 Milliarden Euro in 2024. Auch hier werden Tarifsteigerungen 1:1 an die Krankenkassen weitergegeben. Dadurch haben die Arbeitgeber keinerlei Interesse, angemessene Tarifabschlüsse zu vereinbaren. Um weitere Kostensteigerungen zu verhindern, muss eine Obergrenze für die Steigerungen des Pflegebudgets eingeführt werden."
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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