
Deutscher Bundestag|20.02.2025
PRESSEMITTEILUNG
Pflegefachkräfte sollen mehr Kompetenzen bekommen
Berlin (kkdp)·Angesichts des wachsenden Pflegebedarfs und der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen sollen die Kompetenzen der Pflegefachkräfte erweitert werden. Mit dem Pflegekompetenzgesetz (20/14988) der Bundesregierung sollen damit zugleich die Rahmenbedingungen für die professionellen Pflegekräfte verbessert werden.
Ende 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf bei rund 5,6 Millionen gelegen. Zu erwarten sei, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf etwa 6,1 Millionen steigen werde, bis zum Jahr 2050 auf etwa 7,5 Millionen, heißt es im Gesetzentwurf.
Das führe zu einer perspektivisch steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung gehe von einem Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften im Jahr 2040 aus. Das Ziel sei, die Potenziale von Pflegefachkräften durch eine Erweiterung des Leistungsspektrums zu heben, die Kompetenzen der Pflegefachkräfte stärker zu würdigen sowie die Versorgung zu verbessern und langfristig sicherzustellen.
Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen und bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können. Dies soll zu einer besseren Versorgung etwa beim Management chronischer Erkrankungen führen.
Im Pflegeberufegesetz soll klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen auch Heilkunde ausüben dürfen. Für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird festgelegt, dass auch Pflegefachpersonen bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung eigenverantwortlich im Rahmen der leistungsrechtlichen Vorschriften erbringen dürfen.
Für die beiden Sozialversicherungen (SGB V / SGB XI) wird klargestellt, dass die berufsrechtlich geregelten Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen (Pflegeprozessverantwortung) bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungen und Leistungserbringung zu berücksichtigen sind.
Zudem können künftig im SGB V Leistungen der ärztlichen Behandlung, die von Pflegefachpersonen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der häuslichen Krankenpflege eigenverantwortlich erbracht werden können, in einem Vertrag vereinbart werden. Pflegefachpersonen sollen in der hochschulischen Pflegeausbildung oder über bundesweit einheitliche Weiterbildungen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen erwerben können.
Ende 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf bei rund 5,6 Millionen gelegen. Zu erwarten sei, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf etwa 6,1 Millionen steigen werde, bis zum Jahr 2050 auf etwa 7,5 Millionen, heißt es im Gesetzentwurf.
Das führe zu einer perspektivisch steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung gehe von einem Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften im Jahr 2040 aus. Das Ziel sei, die Potenziale von Pflegefachkräften durch eine Erweiterung des Leistungsspektrums zu heben, die Kompetenzen der Pflegefachkräfte stärker zu würdigen sowie die Versorgung zu verbessern und langfristig sicherzustellen.
Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen und bisher Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen können. Dies soll zu einer besseren Versorgung etwa beim Management chronischer Erkrankungen führen.
Im Pflegeberufegesetz soll klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer erworbenen Kompetenzen auch Heilkunde ausüben dürfen. Für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird festgelegt, dass auch Pflegefachpersonen bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung eigenverantwortlich im Rahmen der leistungsrechtlichen Vorschriften erbringen dürfen.
Für die beiden Sozialversicherungen (SGB V / SGB XI) wird klargestellt, dass die berufsrechtlich geregelten Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen (Pflegeprozessverantwortung) bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungen und Leistungserbringung zu berücksichtigen sind.
Zudem können künftig im SGB V Leistungen der ärztlichen Behandlung, die von Pflegefachpersonen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der häuslichen Krankenpflege eigenverantwortlich erbracht werden können, in einem Vertrag vereinbart werden. Pflegefachpersonen sollen in der hochschulischen Pflegeausbildung oder über bundesweit einheitliche Weiterbildungen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen erwerben können.
Pressekontakt:
Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36001

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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