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Deutscher Bundestag|05.02.2025

PRESSEMITTEILUNG

Digitale Pflegeanwendungen in der Praxis

Berlin (kkdp)·Der Bundesregierung ist es wichtig, dass hochwertige digitale Pflegeanwendungen (DiPA) in die Versorgung pflegebedürftiger Menschen gelangen. Die Nutzung von DiPA kann dazu beitragen, Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit oder in den Fähigkeiten von pflegebedürftigen Menschen zu mindern. Das betont die Regierung in einer Antwort (20/14846) auf eine Kleine Anfrage (20/14526) der FDP-Fraktion.

Weiter ist die Regierung überzeugt, dass auch einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit durch den Einsatz von DiPA entgegengewirkt werden könne: "DiPA können in der Häuslichkeit die Pflege sowie die pflegerische Betreuung durch professionelle Pflege- und Betreuungskräfte oder durch pflegende Angehörige unterstützen und damit dem Vorrang der häuslichen Pflege nach Paragraf 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) Rechnung tragen."

Die Frage der FDP-Fraktion, warum über zwei Jahre nach Einrichtung des DiPA-Verzeichnisses keine Aufnahme einer Anwendung erfolgt ist, beantwortet die Regierung folgendermaßen: "Es wird es in der Praxis als Herausforderung angesehen, die Studien zum Nachweis des pflegerischen Nutzens einer DiPA zu refinanzieren. Die Kosten, die den Herstellern im Zusammenhang mit den Studien zum Nachweis eines pflegerischen Nutzens entstünden, könnten aufgrund des gedeckelten Leistungsbetrags, der nach Paragraf 40b SGB XI 53 Euro für DiPA einschließlich ergänzender Unterstützungsleistungen beträgt, nicht refinanziert werden. Um dem zu begegnen, wurde teilweise ein Erprobungsjahr für DiPA, analog zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), gefordert. Dieses Anliegen hat die Bundesregierung in modifizierter Form aufgegriffen."

Pressekontakt:

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(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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