Verband der Ersatzkassen e. V.|12.12.2024
PRESSEMITTEILUNG
Nach EU-weitem Amalgamverbot ab 2025
Zahnarztbehandlung: Versicherte erhalten weiterhin Füllungen ohne Zuzahlung
Berlin (kkdp)·Kein Amalgam mehr bei Karies: Zum Schutz der Umwelt hat die Europäische Kommission entschieden, dass Dentalamalgam in zahnärztlichen Praxen ab 1. Januar 2025 europaweit nicht mehr eingesetzt werden darf. Zahnärztinnen und Zahnärzte werden den Versicherten stattdessen alternative Füllmaterialien anbieten, von denen mindestens eines zuzahlungsfrei ist. Diese vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ausdrücklich unterstützte Regelung haben GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vereinbart, um auch ab 2025 weiterhin allen Versicherten eine vollwertige Füllungstherapie ohne Aufpreis anzubieten. Bereits bestehende Zahnfüllungen aus Amalgam sind gesundheitlich unbedenklich und müssen nicht ausgetauscht werden.
"Die Neuregelung stellt sicher, dass sich die Versicherten auch weiterhin auf eine qualitätsgesicherte Versorgung verlassen können, ohne Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen", sagt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. "Mit der schnellen Einigung hat die gemeinsame Selbstverwaltung einmal mehr ihre Stärke gezeigt, wenn es um flexible Lösungen für die Versicherten geht."
"Die Neuregelung stellt sicher, dass sich die Versicherten auch weiterhin auf eine qualitätsgesicherte Versorgung verlassen können, ohne Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen", sagt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. "Mit der schnellen Einigung hat die gemeinsame Selbstverwaltung einmal mehr ihre Stärke gezeigt, wenn es um flexible Lösungen für die Versicherten geht."
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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