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Stiftung Gesundheit|05.12.2024

PRESSEMITTEILUNG

ePA, Beitragserhöhungen, Amalgam-Verbot: Das ändert sich 2025 im Gesundheitsbereich

Hamburg (kkdp)·Während das Digitalagentur-Gesetz und auch das "Gesundes-Herz-Gesetz" aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen des Bundestages wahrscheinlich nicht mehr beschlossen werden, stehen andere Veränderungen im Gesundheitsbereich für 2025 bereits fest: Die elektronische Patientenakte für alle kommt und die Krankenkassenbeiträge werden steigen. Die Stiftung Gesundheitswissen gibt einen Überblick über die Neuerungen.

Die ePA für alle kommt

Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland großflächig eingeführt. In der ePA werden alle wichtigen Informationen rund um die persönliche Gesundheit gespeichert und können den behandelnden Ärzten und anderen Gesundheitsakteuren zur Verfügung gestellt werden. Das soll unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden und einen Arztwechsel erleichtern. Auch können die behandelnden Ärzte beim Verschreiben von Medikamenten Wechselwirkungen leichter vermeiden.

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Ohne Zustimmung darf niemand die persönlichen Daten einsehen. Wer keine elektronische Patientenakte haben möchte, kann dies in einem Widerspruchsverfahren seiner Krankenkasse mitteilen. Auch Unternehmen der privaten Krankenversicherung können ihren Versicherten eine widerspruchsbasierte ePA anbieten. Ab Januar 2025 werden bestehende elektronische Patientenakten automatisch auf die ePA für alle umgestellt.

Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird die ePa für alle zunächst in Franken und Hamburg getestet. Im Anschluss soll der Einsatz deutschlandweit ausgeweitet werden.

So funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)

Wie man als Patient eine ePA bekommt, welche Vorteile sie bringen kann und wie man die Kontrolle über seine Daten behält, hat die Stiftung Gesundheitswissen übersichtlich aufbereitet.


Erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen soll für 2025 beibehalten werden

Auch 2025 gilt ein erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können pro Jahr und Kind 15 Kinderkrankengeldtage beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch pro Elternteil und pro Jahr auf 35 Arbeitstage. Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr. Während der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage erhöht. Diese Regelung ist eigentlich 2023 ausgelaufen, wurde aber für die Jahre 2024 und 2025 verlängert.

Krankschreibung per Telefon

Eine Krankschreibung ist grundsätzlich auch per Telefon möglich. Was es dabei zu beachten gibt und wie man sich richtig krank meldet, lesen Sie hier.


Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht

Zum 1. Januar 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie liegt dann jährlich bei 66.150 Euro brutto (monatlich 5.512,50 Euro). 2024 waren es 62.100 Euro im Jahr, beziehungsweise 5.175 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich berechnet. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich. 2025 beläuft sie sich auf 73.800 Euro (monatlich 6.150 Euro). 2024 lag sie bei 69.300 Euro, beziehungsweise 5.775 Euro im Monat. Wer mehr als diesen Beitrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Duales Gesundheitssystem

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private. Worin der Unterschied liegt, hat die Stiftung Gesundheitswissen leicht verständlich und informativ aufbereitet.


Krankenkassenbeiträge steigen

Im kommenden Jahr werden die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen steigen. Wie das Bundesministerium für Gesundheit Anfang November bekannt gab, wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht. Die konkrete Höhe der Zusatzbeitragssätze ihrer Mitglieder bestimmen jeweils die Kassen.

Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2025 erkennbar höhere Krankenkassenbeiträge. Auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) müssen viele Versicherungsunternehmen die Beiträge aufgrund gestiegener Leistungsausgaben erhöhen. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt gab, werden die PKV-Beiträge über alle Versicherten zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 12 Prozent steigen. Ein Vergleich der Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung über einen Zeitraum der vergangenen zehn Jahre durch den PKV-Verband zeigt, dass sich die Beiträge ähnlich entwickelten.

Auch die Beiträge für die soziale Pflegeversicherung steigen ab dem 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen.

Amalgam ab Januar für Zahnfüllungen verboten

Auf Beschluss der EU darf ab Januar 2025 Dentalamalgam nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Einzige Ausnahme: Der Zahnarzt hält die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig. Grund für den EU-Beschluss ist der Umweltschutz. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber. Dieses Metall ist giftig und schädigt die Umwelt. Ein direktes Gesundheitsrisiko durch die bisherigen Amalgamfüllungen gibt es nicht.

Eine Amalgam-Füllung galt bisher für gesetzlich Krankenversicherte als einzige Kassenleistung für die Behandlung eines durch Karies geschädigten Zahns. Wie der GKV-Spitzenverband im Oktober bekannt gab, wird es auch weiterhin einen Anspruch für Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten geben. Künftig werden dafür selbsthaftende Füllungen, die ohne zusätzliche Klebemittel angebracht werden können, verwendet, z. B. sogenannte Glasionomer-Zemente.

Behandlung von Karies

Bei Karies gibt es unterschiedliche Behandlungsansätze - mit und ohne Bohren. Was möglich ist, hängt auch vom Stadium der Karies ab.

Pressekontakt:

Markus Wohsmann, Pressesprecher
markus.wohsmann@stiftung-gesundheitswissen.de
T +49 30 4195492-20
F +49 30 4195492-99

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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