eurocom e. V. - European manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices|03.12.2024
PRESSEMITTEILUNG
Hilfsmittelversorgung darf sich nicht verschlechtern!
Berlin (kkdp)·eurocom veröffentlicht Forderungspapier zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025
Medizinische Hilfsmittel sind ein wesentlicher Teil der Gesundheitsversorgung. Die Zahl spricht für sich: Rund 25 Millionen Menschen in Deutschland, so die repräsentative Patientenbefragung des Instituts für Demoskopie Allensbach 2023 im Auftrag der eurocom, sind auf medizinische Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und auf orthopädische Hilfsmittel angewiesen. Tendenz steigend. Bandagen und Orthesen, orthopädische Einlagen, Arm- und Beinprothesen, Hilfsmittel zur Brustversorgung und medizinische Kompressionsstrümpfe tragen maßgeblich zu mehr Teilhabe, zu Beschwerdelinderung sowie zu schneller Mobilisierung akut und chronisch kranker Menschen bei. Sie können kostenintensive Operationen vermeiden und das Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit beschleunigen. Frank Weniger, Leiter Politik eurocom, erklärt: "Sollen sich gesetzlich Krankenversicherte - trotz des wachsenden Kostendrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung - auch in Zukunft auf die Verfügbarkeit innovativer und qualitativ hochwertiger Hilfsmittel verlassen können, müssen in der anstehenden Legislaturperiode Lösungen gefunden werden, die die mittelständisch geprägte Hilfsmittelindustrie stärken, damit sich die Versorgung nicht verschlechtert. Unsere Forderungen sind als Lösungsansätze zu verstehen - für eine stabile und finanzierbare Hilfsmittelversorgung."
Innovationen müssen schneller zum Patienten: Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis verbindlich regeln
Auch wenn es sich nicht um eine Positivliste handelt - das Hilfsmittelverzeichnis wirkt marktsteuernd. Umso wichtiger ist es, dass neuartige Hilfsmittel zügig und nach klaren Kriterien ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. Nur so können gesetzlich Krankenversicherte von Innovation profitieren. Entgegen stehen dem inhaltlich und zeitlich oft nicht nachvollziehbare Anforderungen an den Nachweis des medizinischen Nutzens, den der GKV-Spitzenverband bei neuartigen Hilfsmitteln verlangt. Die Konsequenz teils jahrelanger und kostenintensiver Verfahren mit unsicherem Ausgang: Anreize für die Entwicklung neuartiger Hilfsmittel schwinden - zum Nachteil des Innovationsstandortes Deutschland und nicht zuletzt für die zeitgemäße Versorgung der Patientinnen und Patienten. Notwendig ist daher ein zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller bereits zu Beginn des Antragsverfahrens vereinbartes und begründetes Evidenzlevel, das Rechtssicherheit und Verbindlichkeit schafft.
Hilfsmittel müssen wirtschaftlich sein: Festbeträge jährlich rechtssicher anpassen
Festbeträge für Hilfsmittel werden vom GKV-Spitzenverband festgelegt und sind ein wirksames Instrument, um eine bundesweit einheitliche Vergütung sicherzustellen. Die Krankenkasse bezahlt das Hilfsmittel bis zu dem jeweiligen Festbetrag. Dabei ist die regelmäßige Anpassung dieser Festbeträge gerade in Zeiten hoher Inflation wichtig. Diese gesetzlich vorgesehene Anpassung durch den GKV-Spitzenverband ist aber nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2022 ausgesetzt. Dieses erklärt die bisherige Grundlage mit kalkulatorischen Grundsätzen für rechtswidrig. Es bedarf somit einer schnellen Neuregelung für die Festsetzung der teils noch auf dem Niveau von 2017 stagnierenden und somit unwirtschaftlichen Festbeträge, die in einem einfachen Verfahren jährlich anzupassen sind.
Das vollständige eurocom-Forderungspapier zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 mit sämtlichen zehn Lösungsvorschlägen finden Sie hier.
Über eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.
Medizinische Hilfsmittel sind ein wesentlicher Teil der Gesundheitsversorgung. Die Zahl spricht für sich: Rund 25 Millionen Menschen in Deutschland, so die repräsentative Patientenbefragung des Instituts für Demoskopie Allensbach 2023 im Auftrag der eurocom, sind auf medizinische Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und auf orthopädische Hilfsmittel angewiesen. Tendenz steigend. Bandagen und Orthesen, orthopädische Einlagen, Arm- und Beinprothesen, Hilfsmittel zur Brustversorgung und medizinische Kompressionsstrümpfe tragen maßgeblich zu mehr Teilhabe, zu Beschwerdelinderung sowie zu schneller Mobilisierung akut und chronisch kranker Menschen bei. Sie können kostenintensive Operationen vermeiden und das Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit beschleunigen. Frank Weniger, Leiter Politik eurocom, erklärt: "Sollen sich gesetzlich Krankenversicherte - trotz des wachsenden Kostendrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung - auch in Zukunft auf die Verfügbarkeit innovativer und qualitativ hochwertiger Hilfsmittel verlassen können, müssen in der anstehenden Legislaturperiode Lösungen gefunden werden, die die mittelständisch geprägte Hilfsmittelindustrie stärken, damit sich die Versorgung nicht verschlechtert. Unsere Forderungen sind als Lösungsansätze zu verstehen - für eine stabile und finanzierbare Hilfsmittelversorgung."
Innovationen müssen schneller zum Patienten: Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis verbindlich regeln
Auch wenn es sich nicht um eine Positivliste handelt - das Hilfsmittelverzeichnis wirkt marktsteuernd. Umso wichtiger ist es, dass neuartige Hilfsmittel zügig und nach klaren Kriterien ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. Nur so können gesetzlich Krankenversicherte von Innovation profitieren. Entgegen stehen dem inhaltlich und zeitlich oft nicht nachvollziehbare Anforderungen an den Nachweis des medizinischen Nutzens, den der GKV-Spitzenverband bei neuartigen Hilfsmitteln verlangt. Die Konsequenz teils jahrelanger und kostenintensiver Verfahren mit unsicherem Ausgang: Anreize für die Entwicklung neuartiger Hilfsmittel schwinden - zum Nachteil des Innovationsstandortes Deutschland und nicht zuletzt für die zeitgemäße Versorgung der Patientinnen und Patienten. Notwendig ist daher ein zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller bereits zu Beginn des Antragsverfahrens vereinbartes und begründetes Evidenzlevel, das Rechtssicherheit und Verbindlichkeit schafft.
Hilfsmittel müssen wirtschaftlich sein: Festbeträge jährlich rechtssicher anpassen
Festbeträge für Hilfsmittel werden vom GKV-Spitzenverband festgelegt und sind ein wirksames Instrument, um eine bundesweit einheitliche Vergütung sicherzustellen. Die Krankenkasse bezahlt das Hilfsmittel bis zu dem jeweiligen Festbetrag. Dabei ist die regelmäßige Anpassung dieser Festbeträge gerade in Zeiten hoher Inflation wichtig. Diese gesetzlich vorgesehene Anpassung durch den GKV-Spitzenverband ist aber nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2022 ausgesetzt. Dieses erklärt die bisherige Grundlage mit kalkulatorischen Grundsätzen für rechtswidrig. Es bedarf somit einer schnellen Neuregelung für die Festsetzung der teils noch auf dem Niveau von 2017 stagnierenden und somit unwirtschaftlichen Festbeträge, die in einem einfachen Verfahren jährlich anzupassen sind.
Das vollständige eurocom-Forderungspapier zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 mit sämtlichen zehn Lösungsvorschlägen finden Sie hier.
Über eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören die maßgeblichen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an, die im deutschen und europäischen Markt tätig sind.
Pressekontakt:
Antje Schneider, eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices
Reinhardtstraße 15, D - 10117 Berlin,
Fon: +49 (0) 30 - 25 76 35 063
Mobil: +49 (0) 1 76 - 61 33 07 60,
Mail: antje.schneider@eurocom-info.de
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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