Deutscher Bundestag|08.11.2024
PRESSEMITTEILUNG
Bundesrat kritisiert Finanzierung im Gesundes-Herz-Gesetz
Berlin (kkdp)·Der Bundesrat begrüßt viele Regelungen im Gesundes-Herz-Gesetz der Bundesregierung, lehnt aber die geplante Finanzierung ab. Die vorgeschlagene Regelung zur Finanzierung der neu begründeten Leistungsansprüche im Bereich der medizinischen Sekundärprävention für Kinder, Jugendliche und Erwachsene einschließlich der Vergütung von Ärzten zur Ausstellung einer Präventionsempfehlung sei widersprüchlich, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf (20/13094), wie aus einer Unterrichtung (20/13641) der Bundesregierung hervorgeht.
Einerseits solle die bisher nicht vergütete Empfehlung durch Ärzte für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention künftig vergütet werden. Das Ziel sei, dass mehr Empfehlungen ausgestellt und Versicherte die Angebote ihrer Krankenkasse zur Individualprophylaxe im Bereich Tabakentwöhnung und Ernährung in Anspruch nähmen.
Andererseits würden medizinische Präventionsleistungen umfangreich erweitert. Diese würden genau aus den Mitteln finanziert, die bisher den Versicherten für bestehende Angebote zur verhaltensbezogenen Prävention zur Verfügung stünden.
Es würden also zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen, aus denen Präventionsempfehlungen folgen sollen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssten auch entsprechende Präventionsangebote zur Verfügung stehen. Diese würden jedoch als Folge des Gesetzes abgebaut werden müssen, weil die dafür vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Vorsorgeuntersuchungen herangezogen würden, argumentiert der Bundesrat.
Die Bundesregierung weist in ihrer Erwiderung den Einwand zurück. Die geplante Änderung führe dazu, dass die vorgesehenen Aufgaben der Krankenkassen zur Erbringung ergänzender Leistungen zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf die Ausgaben der Krankenkassen angerechnet würden, die diese regelmäßig für Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention aufwenden sollen.
Die Regelung führe wahrscheinlich dazu, dass die Krankenkassen ihre Ausgaben für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention zugunsten der gezielten Früherkennung und Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen umschichten. Durch die Regelung werde das Vorhaben kostenneutral ausgestaltet.
Einerseits solle die bisher nicht vergütete Empfehlung durch Ärzte für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention künftig vergütet werden. Das Ziel sei, dass mehr Empfehlungen ausgestellt und Versicherte die Angebote ihrer Krankenkasse zur Individualprophylaxe im Bereich Tabakentwöhnung und Ernährung in Anspruch nähmen.
Andererseits würden medizinische Präventionsleistungen umfangreich erweitert. Diese würden genau aus den Mitteln finanziert, die bisher den Versicherten für bestehende Angebote zur verhaltensbezogenen Prävention zur Verfügung stünden.
Es würden also zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen, aus denen Präventionsempfehlungen folgen sollen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssten auch entsprechende Präventionsangebote zur Verfügung stehen. Diese würden jedoch als Folge des Gesetzes abgebaut werden müssen, weil die dafür vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Vorsorgeuntersuchungen herangezogen würden, argumentiert der Bundesrat.
Die Bundesregierung weist in ihrer Erwiderung den Einwand zurück. Die geplante Änderung führe dazu, dass die vorgesehenen Aufgaben der Krankenkassen zur Erbringung ergänzender Leistungen zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf die Ausgaben der Krankenkassen angerechnet würden, die diese regelmäßig für Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention aufwenden sollen.
Die Regelung führe wahrscheinlich dazu, dass die Krankenkassen ihre Ausgaben für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention zugunsten der gezielten Früherkennung und Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen umschichten. Durch die Regelung werde das Vorhaben kostenneutral ausgestaltet.
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Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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