Verband der Ersatzkassen e. V.|06.11.2024
PRESSEMITTEILUNG
Reform von Notfallversorgung und Rettungsdienst gehören zusammen, G-BA sollte Qualitätsparameter definieren
Berlin (kkdp)·Anhörung zur Notfallreform im Gesundheitsausschuss
Anlässlich der Anhörung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. November 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Mit dem NotfallGesetz soll die Notfallversorgung endlich sinnvoller strukturiert und dringend benötigte Ressourcen und Fachkräfte entlastet werden. Die neuen Integrierten Notfallzentren (INZ), eine umfassendere und digital assistierte notdienstliche Akutversorgung und die Zusammenlegung der Notrufnummern 116117 und 112 sind dabei wichtige Bausteine der Reform.
Gut: Einheitlicher Leistungsanspruch auf medizinische Notfallrettung
Gut ist, dass im Gesundheitsausschuss nun noch rettungsdienstliche Regelungen im Gesetz aufgenommen werden sollen. So soll im SGB V ein einheitlicher Leistungsanspruch der Versicherten auf medizinische Notfallrettung definiert werden. Es wird klar umrissen, wann ein medizinischer Notfall vorliegt und welche Bereiche - Notfallmanagement, die notfallmedizinische Versorgung und den Notfalltransport - dieser umfasst. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Versicherten in Bezug auf die Kostenübernahme von Krankentransporten und Krankenfahrten präziser gefasst. Die Gesundheitsleitstelle (das Gesetz spricht von Gesundheitsleitsystemen) kann damit auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen oder in ein Integriertes Versorgungszentrum disponieren. Damit soll erreicht werden, dass Bagatellfälle nicht mehr wie bisher standardmäßig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden, sondern in die für sie passende Versorgungseinrichtung.
Wichtig: Bundesweite Verpflichtung zum Aufbau von Gesundheitsleitsysteme
Aus Sicht der Ersatzkassen kann die Notfallreform nur gelingen, wenn die gefundenen Regelungen verbindlicher gestaltet werden. Die Ersatzkassen schlagen deshalb vor, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beauftragen, einheitliche Qualitätsanforderungen für die Notfallrettung zu entwickeln. Ein dafür vorgesehener neue Qualitätsausschuss ist nicht erforderlich. Außerdem muss unbedingt der grundsätzliche Fehler im Gesetz beseitigt werden, dass ein Gesundheitsleitsystem nur entstehen kann, wenn die Träger der Rettungsleitstellen - also die Kommunen - dies wollen. Ohne eine bundesweite Verpflichtung, Gesundheitsleitsysteme aufzubauen, besteht die Gefahr, dass die wichtigsten Elemente der Reform ins Leere laufen."
Anlässlich der Anhörung des Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. November 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
"Mit dem NotfallGesetz soll die Notfallversorgung endlich sinnvoller strukturiert und dringend benötigte Ressourcen und Fachkräfte entlastet werden. Die neuen Integrierten Notfallzentren (INZ), eine umfassendere und digital assistierte notdienstliche Akutversorgung und die Zusammenlegung der Notrufnummern 116117 und 112 sind dabei wichtige Bausteine der Reform.
Gut: Einheitlicher Leistungsanspruch auf medizinische Notfallrettung
Gut ist, dass im Gesundheitsausschuss nun noch rettungsdienstliche Regelungen im Gesetz aufgenommen werden sollen. So soll im SGB V ein einheitlicher Leistungsanspruch der Versicherten auf medizinische Notfallrettung definiert werden. Es wird klar umrissen, wann ein medizinischer Notfall vorliegt und welche Bereiche - Notfallmanagement, die notfallmedizinische Versorgung und den Notfalltransport - dieser umfasst. Gleichzeitig werden die Ansprüche der Versicherten in Bezug auf die Kostenübernahme von Krankentransporten und Krankenfahrten präziser gefasst. Die Gesundheitsleitstelle (das Gesetz spricht von Gesundheitsleitsystemen) kann damit auch Fahrten zu ambulanten Behandlungen oder in ein Integriertes Versorgungszentrum disponieren. Damit soll erreicht werden, dass Bagatellfälle nicht mehr wie bisher standardmäßig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus transportiert werden, sondern in die für sie passende Versorgungseinrichtung.
Wichtig: Bundesweite Verpflichtung zum Aufbau von Gesundheitsleitsysteme
Aus Sicht der Ersatzkassen kann die Notfallreform nur gelingen, wenn die gefundenen Regelungen verbindlicher gestaltet werden. Die Ersatzkassen schlagen deshalb vor, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beauftragen, einheitliche Qualitätsanforderungen für die Notfallrettung zu entwickeln. Ein dafür vorgesehener neue Qualitätsausschuss ist nicht erforderlich. Außerdem muss unbedingt der grundsätzliche Fehler im Gesetz beseitigt werden, dass ein Gesundheitsleitsystem nur entstehen kann, wenn die Träger der Rettungsleitstellen - also die Kommunen - dies wollen. Ohne eine bundesweite Verpflichtung, Gesundheitsleitsysteme aufzubauen, besteht die Gefahr, dass die wichtigsten Elemente der Reform ins Leere laufen."
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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