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IKK - Die Innovationskasse|22.08.2024

PRESSEMITTEILUNG

Gesund bis zur Rente? Aktuelle Zahlen der Innovationskasse zeigen, warum die Absicherung der Arbeitskraft gerade für junge Menschen wichtig ist.

Lübeck (kkdp)·Niemand will wegen Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden. Doch das passiert leider häufiger, als viele meinen: Laut gesetzlicher Rentenversicherung erhält bereits jeder fünfte Neurentner aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsminderungsrente. Außerdem wird statistisch gesehen jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Die Innovationskasse fördert deshalb den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit bis zu 500 Euro pro Jahr.

Auch Bürojobs und junge Menschen sind betroffen

Was viele unterschätzen: Es kann jeden treffen, auch junge Beschäftigte und nicht nur solche, die eine schwere oder gefährliche handwerkliche Tätigkeit ausüben. Denn die Ursachen für die Berufsunfähigkeit sind vielfältig, wie aktuelle Daten der Innovationskasse zeigen: Sie reichen von Erkrankungen des Bewegungsapparats, der Psyche, des Herz-Kreislauf-Systems, der Atmungs- und Verdauungsorgane, Blut- und Stoffwechselstörungen bis hin zu Krebs und Infektionen. Psychische Erkrankungen sind mit rund einem Drittel der Fälle sogar eine der Hauptursachen, wenn Menschen ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Auslösender Faktor ist oft Stress, der zum Burnout führen kann - unabhängig vom ausgeübten Beruf.

Früher Einstieg - weniger Kosten

Zwar steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, für eine längere Zeit zu erkranken, doch kommt es auch immer wieder vor, dass junge Menschen ihre Arbeitskraft einbüßen. Wer angesichts dessen bereits früh eine BU abschließt, ist im Vorteil. Denn das garantiert in der Regel eine günstigere Risikobewertung seitens der Versicherung und damit einen niedrigeren monatlichen Beitrag.

Bis zu 500 Euro von der Innovationskasse

Die IK belohnt deshalb die Eigeninitiative ihrer Mitglieder bei der Gesundheitsvorsorge mit einem Zuschuss von max. 500 Euro pro Jahr zur BU. Maximal deshalb, weil nicht mehr als die tatsächliche Höhe der Versicherungsprämie erstattet werden kann. Der Zuschuss gilt sowohl für bereits bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch für neu abgeschlossene Verträge. Voraussetzung ist lediglich: Man muss mindestens 16 Jahre alt sein und die für das Alter gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen.

Pressekontakt:

IKK - Die Innovationskasse
c/o Davies Meyer GmbH
Rüdiger Stettinski

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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