logo
Deutscher Bundestag|08.08.2024

PRESSEMITTEILUNG

Stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Berlin (kkdp)·Mit dem geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen laut Bundesregierung zusätzlich und dauerhaft gestärkt werden. Dazu soll der jährliche Förderbetrag in Höhe von 300 Millionen Euro verstetigt und ab dem Jahr 2027 über eine für den Bereich Pädiatrie erhöhte Vorhaltevergütung ausgezahlt werden, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/12426) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12269) hervorgeht.

Danach wurde zur kurzfristigen Stärkung der stationären pädiatrischen Versorgung mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom Dezember 2022 für die Jahre 2023 und 2024 ein Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen eingeführt. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhalten Krankenhäuser in den Jahren 2023 und 2024 der Antwort zufolge ein garantiertes Erlösvolumen, das auf Grundlage der Behandlungsfälle des Jahres 2019 ermittelt und um die Preisentwicklung angehoben sowie zusätzlich um insgesamt 300 Millionen Euro pro Jahr erhöht wird.

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll die verbesserte Finanzierung für den Bereich Pädiatrie nun verstetigt und ab dem Jahr 2027 über eine erhöhte Vorhaltevergütung ausgezahlt werden, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Eine weitere Bezugnahme auf das Jahr 2019 wäre dabei "nicht mehr sachgerecht, weil dann zwischenzeitlich erfolgte Struktur- und Fallzahländerungen nicht berücksichtigt würden".

Pressekontakt:

Telefon: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr,
freitags 8.30 bis 14.00 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36001

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.