Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V.|26.07.2024
PRESSEMITTEILUNG
SVDGV kritisiert den Vorschlag zur elektronischen Verordnung von DiGA: Hohe Barrieren bedeuten Rückschritt zum Papierprozess
Berlin (kkdp)·26.07.2024
Die gematik GmbH hat vor kurzem ein technisches Konzept für die Verordnung von DiGAs per E-Rezept vorgelegt. Demnach könnten gesetzlich Versicherte ihre DiGA-Verordnungen ab Januar 2025 nur noch mit der E-Rezept-App und der Gesundheits-ID einlösen.(*1,2) Allerdings wurden in Deutschland bislang nur rund 1 % der eingereichten E-Rezepte über die E-Rezept-App und ungefähr 15 % mit dem Papierausdruck eingelöst.(*2,3) Das bedeutet, dass rund 85 % der gesetzlich Versicherten ab dem kommenden Jahr faktisch von der DiGA-Versorgung ausgeschlossen wären.
Vor diesem Hintergrund fordert der SVDGV ein durchdachtes automatisiertes Verfahren für die DiGA-Verordnung per E-Rezept, um den Zugang zur Versorgung mit DiGAs im Sinne der Patient:innen sicherzustellen und zu verbessern. In seiner Stellungnahme stellt der SVDGV sein Zielbild eines zukunftsfähigen, patientenzentrierten und barrierefreien Verordnungsprozesses für DiGAs vor. Zudem beschreibt er darin eine technische Alternative zur E-Rezept-App, die kurzfristig ein patientenfreundliches und schnelles Einlösen der DiGA-Verordnung per E-Rezept ermöglicht. Diese baut auf der CardLink-Technologie auf, die bereits bei Arzneimittelverordnungen erfolgreich etabliert wurde. Die Übergangslösung ist niederschwellig, sicher und datenschutzkonform.
"Mit dem vorliegenden Konzept bräuchten gesetzlich Versicherte viel Zeit und Geduld, um ihre DiGA-Verordnung einzulösen", erklärt Henrik Emmert, Vorstand im SVDGV, "Sie müssten zunächst die E-Rezept-App installieren, um dann über eine mehrstufige Freischaltung per Gesundheits-ID und PostIdent-Verfahren ihre DiGA zu aktivieren. Bei der Entwicklung unserer nutzerfreundlichen Übergangslösung haben wir das bereits erfolgreich etablierte E-Rezept-Einlöseverfahren für Arzneimittel sorgfältig analysiert und auf den DiGA-Bereich adaptiert. Die Versicherten benötigen damit nur noch ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihr Smartphone, um eine DiGA-Verordnung einzulösen. Damit könnte die breite Versorgung mit DiGAs auch ab 2025 sichergestellt werden."
Mit seiner kurzfristig realisierbaren Übergangslösung setzt sich der SVDGV für einen praktikablen Zugang zur DiGA-Versorgung ein - im Sinne der Patient:innen sowie ihrer behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Bei vielen Patient:innen ist es wichtig, dass sie rasch ihre DiGA-Therapie beginnen können, um beispielsweise das Fortschreiten einer Erkrankung zu verhindern. Komplizierte Einlöseverfahren für DiGA-Verordnungen könnten dazu führen, dass Patient:innen keinen Zugang zur DiGA-Therapie finden. Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bedeuten aufwändige E-Rezept-Prozesse eine Mehrbelastung durch Nachfragen ihrer Patient:innen und zusätzliche administrative Aufgaben.
"Uns ist wichtig, dass alle gesetzlich Versicherten ab dem 01.01.2025 weiter Zugang zu einer modernen Versorgung mit DiGAs haben", stellt Henrik Emmert klar, "Unser CardLink-basiertes Konzept stellt eine kurzfristig umsetzbare, nutzerfreundlichere Übergangslösung zur geplanten E-Rezept-App-Lösung dar. Es braucht einen vollständig barrierefreien Verordnungsprozess für DiGAs, der die Versorgungssituation für die Patient:innen sowie ihre behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen grundlegend verbessern würde. Daher setzen wir vom SVDGV uns für einen neuen Dialog zwischen allen Versorgungsbeteiligten ein, um gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung für die DiGA-Verordnung per E-Rezept zu gestalten, die einen besseren Zugang zur DiGA-Versorgung ermöglicht."
Über den Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung ist der maßgebliche Branchenvertreter für E-Health-Unternehmen in Deutschland. Er wurde im Dezember 2019 gegründet und vereint über 170 E-Health-Unternehmen. Anspruch des Verbandes ist es, die Interessen der jungen Branche im Gesundheitssystem gegenüber Politik, Akteuren der Selbstverwaltung und weiteren Institutionen auf Augenhöhe zu vertreten. Mehr Informationen erhalten Sie unter digitalversorgt.de sowie auf LinkedIn und Twitter.
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*1. Entwurf der gematik GmbH vom 17.06.2024. "Feature: Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen", Version: 1.0.0_CC"
*2. gematik GmbH. TI-Dashboard. unter: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard (abgerufen: 26. Juli 2024)
*3. gematik GmbH, Pressemitteilung, "Zahlen, Daten, Ausblick: Sechs Monate E-Rezept" (01.07.2024)
Ab Januar 2025 könnten rund 85 % der gesetzlich Versicherten von der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) abgeschnitten werden, falls das aktuelle technische Konzept der gematik GmbH zur DiGA-Verordnung per E-Rezept realisiert würde.(*1,2)
Die Implementierung des Konzepts würde einen Rückschritt für den Zugang zu digitaler Gesundheitsversorgung, die Versorgungsgerechtigkeit und den Technologiestandort Deutschland bedeuten.
In seiner Stellungnahme beschreibt der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) sein Zielbild einer patientenzentrierten und barrierefreien DiGA-Verordnung per E-Rezept und schlägt eine kurzfristig umsetzbare, patientenfreundliche Übergangslösung auf Basis der etablierten CardLink-Technologie vor.
Der SVDGV setzt sich darüber hinaus für einen neuen Dialog zwischen allen Versorgungsbeteiligten ein, um gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung für die DiGA-Verordnung per E-Rezept zu gestalten, die einen besseren Zugang zur DiGA-Versorgung ermöglicht.
Die gematik GmbH hat vor kurzem ein technisches Konzept für die Verordnung von DiGAs per E-Rezept vorgelegt. Demnach könnten gesetzlich Versicherte ihre DiGA-Verordnungen ab Januar 2025 nur noch mit der E-Rezept-App und der Gesundheits-ID einlösen.(*1,2) Allerdings wurden in Deutschland bislang nur rund 1 % der eingereichten E-Rezepte über die E-Rezept-App und ungefähr 15 % mit dem Papierausdruck eingelöst.(*2,3) Das bedeutet, dass rund 85 % der gesetzlich Versicherten ab dem kommenden Jahr faktisch von der DiGA-Versorgung ausgeschlossen wären.
Vor diesem Hintergrund fordert der SVDGV ein durchdachtes automatisiertes Verfahren für die DiGA-Verordnung per E-Rezept, um den Zugang zur Versorgung mit DiGAs im Sinne der Patient:innen sicherzustellen und zu verbessern. In seiner Stellungnahme stellt der SVDGV sein Zielbild eines zukunftsfähigen, patientenzentrierten und barrierefreien Verordnungsprozesses für DiGAs vor. Zudem beschreibt er darin eine technische Alternative zur E-Rezept-App, die kurzfristig ein patientenfreundliches und schnelles Einlösen der DiGA-Verordnung per E-Rezept ermöglicht. Diese baut auf der CardLink-Technologie auf, die bereits bei Arzneimittelverordnungen erfolgreich etabliert wurde. Die Übergangslösung ist niederschwellig, sicher und datenschutzkonform.
"Mit dem vorliegenden Konzept bräuchten gesetzlich Versicherte viel Zeit und Geduld, um ihre DiGA-Verordnung einzulösen", erklärt Henrik Emmert, Vorstand im SVDGV, "Sie müssten zunächst die E-Rezept-App installieren, um dann über eine mehrstufige Freischaltung per Gesundheits-ID und PostIdent-Verfahren ihre DiGA zu aktivieren. Bei der Entwicklung unserer nutzerfreundlichen Übergangslösung haben wir das bereits erfolgreich etablierte E-Rezept-Einlöseverfahren für Arzneimittel sorgfältig analysiert und auf den DiGA-Bereich adaptiert. Die Versicherten benötigen damit nur noch ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihr Smartphone, um eine DiGA-Verordnung einzulösen. Damit könnte die breite Versorgung mit DiGAs auch ab 2025 sichergestellt werden."
Mit seiner kurzfristig realisierbaren Übergangslösung setzt sich der SVDGV für einen praktikablen Zugang zur DiGA-Versorgung ein - im Sinne der Patient:innen sowie ihrer behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Bei vielen Patient:innen ist es wichtig, dass sie rasch ihre DiGA-Therapie beginnen können, um beispielsweise das Fortschreiten einer Erkrankung zu verhindern. Komplizierte Einlöseverfahren für DiGA-Verordnungen könnten dazu führen, dass Patient:innen keinen Zugang zur DiGA-Therapie finden. Für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bedeuten aufwändige E-Rezept-Prozesse eine Mehrbelastung durch Nachfragen ihrer Patient:innen und zusätzliche administrative Aufgaben.
"Uns ist wichtig, dass alle gesetzlich Versicherten ab dem 01.01.2025 weiter Zugang zu einer modernen Versorgung mit DiGAs haben", stellt Henrik Emmert klar, "Unser CardLink-basiertes Konzept stellt eine kurzfristig umsetzbare, nutzerfreundlichere Übergangslösung zur geplanten E-Rezept-App-Lösung dar. Es braucht einen vollständig barrierefreien Verordnungsprozess für DiGAs, der die Versorgungssituation für die Patient:innen sowie ihre behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen grundlegend verbessern würde. Daher setzen wir vom SVDGV uns für einen neuen Dialog zwischen allen Versorgungsbeteiligten ein, um gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung für die DiGA-Verordnung per E-Rezept zu gestalten, die einen besseren Zugang zur DiGA-Versorgung ermöglicht."
Über den Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV)
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung ist der maßgebliche Branchenvertreter für E-Health-Unternehmen in Deutschland. Er wurde im Dezember 2019 gegründet und vereint über 170 E-Health-Unternehmen. Anspruch des Verbandes ist es, die Interessen der jungen Branche im Gesundheitssystem gegenüber Politik, Akteuren der Selbstverwaltung und weiteren Institutionen auf Augenhöhe zu vertreten. Mehr Informationen erhalten Sie unter digitalversorgt.de sowie auf LinkedIn und Twitter.
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*1. Entwurf der gematik GmbH vom 17.06.2024. "Feature: Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen", Version: 1.0.0_CC"
*2. gematik GmbH. TI-Dashboard. unter: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard (abgerufen: 26. Juli 2024)
*3. gematik GmbH, Pressemitteilung, "Zahlen, Daten, Ausblick: Sechs Monate E-Rezept" (01.07.2024)
Pressekontakt:
Julian Milde
presse@digitalversorgt.de
Tel.: +49 30 62 93 84 94
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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