logo
Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V.|26.06.2024

PRESSEMITTEILUNG

Versorgungsgerechtigkeit in Stadt und Land bei der Notfallversorgung

Berlin (kkdp)·Heute, am 26. Juni 2024, findet die Verbändeanhörung zum Reformgesetz der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG) statt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme fordern der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Diakonie Deutschland insbesondere eine Obergrenze von 100.000 zu versorgenden Menschen pro Integriertes Notfallzentrum (INZ) sowie die durchgängige Öffnung von Notdienstpraxen. Die Verbände betonen, dass diese Forderungen unabdingbar sind, um eine effektive Steuerung der Patientenströme zu gewährleisten. Wenn die Wartezeiten zu lang sind, werden die Patientinnen und Patienten weiterhin alternative Wege zur Versorgung suchen, was die Organisation und Qualität der medizinischen Notfallversorgung erheblich beeinträchtigt.

Maximal 100.000 zu versorgende Menschen pro INZ

Zusätzlich zu der Regel, dass ein INZ innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit zu erreichen ist, sollte eine Obergrenze der zu versorgenden Menschen von 100.000 eingeführt werden. Damit wird in städtischen Regionen eine Überlastung der INZ vermieden. Kleinere Planungsregionen ermöglichen eine bessere Ermittlung der Erreichbarkeit, tageszeitliche Schwankungen können besser aufgefangen und die Bedarfe der Bevölkerung besser berücksichtigt werden. "Wir sind überzeugt, dass durch eine Obergrenze von 100.000 Menschen zur Versorgung durch ein INZ die Belastung mit nicht akutmedizinischen Patientinnen und Patienten besser verteilt wird. Dies wird auch zur Akzeptanz der Integrierten Notfallzentren beitragen. Zur Versorgung der 84,7 Millionen Menschen(2) in Deutschland braucht es 850 Integrierte Notfallzentren", erklärt der Vorsitzende des DEKV Christoph Radbruch.

Notdienstpraxen 24/7 erreichbar

Eine zentrale Rolle bei der Steuerung der Patientinnen und Patienten werden künftig die Integrierten Notfallzentren und die Notdienstpraxen einnehmen. Im Referentenentwurf sind für die Notdienstpraxen eingeschränkte Öffnungszeiten vorgesehen. Allerdings: Daten zum Aufkommen in den Notaufnahmen zeigen, dass eine hohe Anzahl selbstaufsuchender Patientinnen und Patienten zu den Zeiten in die Notaufnahmen der Krankenhäuser kommen, zu denen die Notdienstpraxen nicht betrieben werden.(1) "Jeweils über 40 Prozent der Vorstellungen von selbstaufsuchenden Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen fallen in die Zeit zwischen 6 und 14 Uhr sowie zwischen 14 und 22 Uhr. Daher müssen die Notdienstpraxen durchgängig geöffnet sein. Nur so kann eine effektive Patientinnen- und Patientensteuerung gelingen. Sind Hilfesuchende bereits in der Notaufnahme, ist ihnen eine Abweisung schwer vermittelbar", betont Radbruch.

Der DEKV und die Diakonie unterstützen die flächendeckende Etablierung von Integrierten Notfallzentren. Sie tragen dazu bei, Patientinnen und Patienten im Notfall zielgerichtet zu steuern und qualifiziert zu versorgen. Zugleich werden die knappen finanziellen Ressourcen zielorientiert genutzt und insbesondere die Notaufnahmen in den Krankenhäusern entlastet, da mehr Patientinnen und Patienten ambulant behandelt werden.

Quellen

1) Gries A, Schrimpf AM, von Dercks N: Hospital emergency departments-utilization and resource deployment in the hospital as a function of the type of referral. Dtsch Arztebl Int 2022; 119: 640-6. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0276

Pressekontakt:

Melanie Kanzler
Verbandsdirektorin
Tel.: 030 80 19 86-11
E-Mail: kanzler@dekv.de

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.