logo
Bundesministerium für Arbeit und Soziales|29.05.2024

PRESSEMITTEILUNG

Kabinett beschließt Rentenpaket II

Berlin (kkdp)·Das Bundeskabinett hat heute das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz beschlossen. Mit dem sogenannten Rentenpaket II werden zwei zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt: die dauerhafte Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent sowie der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung für die gesetzliche Rentenversicherung durch den Aufbau des Generationenkapitals.

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: "Mit dem Rentenpaket II stabilisieren wir das Rentenniveau dauerhaft und schaffen ein Generationenkapital, um zukünftige Beitragszahler zu entlasten. Damit setzt die Koalition ein klares Zeichen für Leistungsgerechtigkeit. Fleißige Menschen bekommen auch in Zukunft nach einem Leben voller Arbeit eine stabile Rente. Außerdem stärken wir den Generationenvertrag für die Menschen, die heute arbeiten und unser Land am Laufen halten. Eine verlässliche Rente braucht einen starken Arbeitsmarkt. Hier haben wir unsere Hausaufgaben gemacht. Noch nie haben so viele Menschen in Deutschland gearbeitet wie heute. Es sind mehr Frauen in Beschäftigung und deutlich mehr ältere Menschen arbeiten länger. Das ist der richtige Weg und den gehen wir weiter."

Einzelheiten:

Haltelinie für das Rentenniveau:

Das Rentenniveau von 48 Prozent soll für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft gesichert werden. Dies wird als Grundsatz gesetzlich normiert. Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis zum 1. Juli 2039 in der Rentenanpassungsformel gesetzlich verankert. Die Haltelinie entfaltet ihre Wirkung damit bis zum 30. Juni 2040. Die Bundesregierung muss im Jahr 2035 einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Rentenniveau über das Jahr 2040 hinaus bei 48 Prozent zu halten. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Änderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt.

Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente im Jahr 2040 von beispielsweise 1.500 Euro um nahezu 100 Euro pro Monat höher aus. Das sind gut 6 Prozent mehr. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch gerade diejenigen, die heute im Berufsleben stehen und später in Rente gehen.

Generationenkapital:

Um über die aktive Arbeitsmarktpolitik hinaus zusätzliche Vorsorge zu treffen und die finanzielle Entwicklung zu stabilisieren, wird der Einstieg in eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. Mit dem Generationenkapital wird ein zusätzlicher Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden sollen. Für den Aufbau des Generationenkapitals werden keine Mittel der Beitragszahler eingesetzt. Das Generationenkapital ist auf Dauer angelegt, nur die Erträge aus der Kapitalanlage nach Abzug der Zinsen auf die gewährten Darlehen - und nicht die Substanz des Kapitalstocks - sollen als Finanzierungsbeitrag für die Rentenversicherung verwendet werden.

Ab dem Jahr 2036 sind Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich an die gesetzliche Rentenversicherung zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge vorgesehen, soweit dies unter Berücksichtigung eines "Sicherheitspuffers" zum Schutz von Vermögen und Rückzahlbarkeit der Darlehen möglich ist. Über die konkrete Höhe der Ausschüttungen wird ab Mitte der 2030er Jahre im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden. Im Jahr 2029 wird überprüft, ob die Zielgrößen für den ergänzenden Finanzierungsbeitrag an die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Generationenkapital voraussichtlich erreicht werden können und welche Maßnahmen ggf. zur Ertragssicherung des Generationenkapitals vorgeschlagen werden müssen.

Das Generationenkapital soll von einer neu zu gründenden, unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Stiftung professionell verwaltet und global angelegt werden. Für Aufgaben der Stiftung sollen zunächst die operativen Strukturen des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) als bereits etablierter öffentlicher Vermögensverwalter genutzt werden, um so einen zügigen Aufbau des Stiftungsvermögens zu gewährleisten.

Weitere Regelungen zur Rentenversicherung

Mit diesem Gesetzentwurf wird die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben. Damit wird die unterjährige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung gestärkt. Zudem werden die Regelungen zu den Bundeszuschüssen überarbeitet, vereinfacht und transparenter gestaltet. Schließlich werden die Berichtspflichten, u.a. für den Rentenversicherungs-bericht, konsolidiert und um die Entwicklung des Sicherungsniveaus erweitert.

Beitragssatzentwicklung und Zuschüsse des Bundes

Der Rentenbeitrag bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Ab 2028 ist vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung von einem Anstieg auf 22,3 Prozent bis zum Jahr 2035 auszugehen, der dank des Generationenkapitals dann bis 2045 stabil bleibt. Von dem erwarteten Beitragssatzanstieg entfällt langfristig ein Beitragssatzpunkt auf die Maßnahmen des Rentenpakets II.

Der Anteil der Bundesmittel an der gesetzlichen Rente gemessen an der Wirtschaftsleistung ist seit vielen Jahren stabil bei rund drei Prozent des BIP (seit 2009). Das wird auch in Zukunft mit der Haltelinie beim Sicherungsniveau so bleiben, da die Renten sich nicht erhöhen, wenn die Löhne der Beschäftigten nicht steigen.

FAQ zum Rentenpaket II
Fragen und Antworten zum Entwurf des Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetzes

Pressekontakt:

Lena Daldrup, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 18 527-2190
Telefax: +49 30 18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.