logo
Statistisches Bundesamt|29.04.2024

PRESSEMITTEILUNG

Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden wird kleiner

Wiesbaden (kkdp)·28.04.2024

Bruttostundenverdienste der oberen und unteren 10 % der Lohnskala nähern sich an
Treiber für diese Entwicklung war der vergleichsweise starke Verdienstzuwachs bei den Geringverdienenden aufgrund des gestiegenen Mindestlohns
Besserverdienende hatten im April 2023 einen 3-mal höheren Bruttostundenlohn als Geringverdienende

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden (obere 10 %). Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende im April 2018 im Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.

Geringverdienende erhalten deutlich mehr Geld pro Stunde

Der Rückgang des auch als Lohnspreizung bezeichneten Verdienstabstands zwischen April 2022 und April 2023 ist darauf zurückzuführen, dass die Verdienste des 1. Dezils (Wert markiert die Obergrenze der unteren 10 % der Lohnskala) mit +12,4 % deutlich stärker stiegen als die des 9. Dezils (+1,9 %, Wert markiert die Untergrenze der oberen 10 % der Lohnskala) und des 5. Dezils (+4,3 %, Wert liegt in der Mitte der Lohnskala). Gerade Geringverdienende konnten somit eine deutliche Verdienststeigerung verzeichnen, was vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde in diesem Zeitraum zurückzuführen ist.

Lohnspreizung sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland reduziert

In West- und Ostdeutschland waren die Veränderungen bei der Lohnspreizung zwischen April 2022 und April 2023 ähnlich. Im Westen wie im Osten sank der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, weil die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) mit +11,8 % in Westdeutschland und +15,3 % in Ostdeutschland deutlich stärker stiegen als die Verdienste der Besserverdienenden (9. Dezil: West +1,8 % und Ost +2,8 %). Der mittlere Verdienst stieg im gleichen Zeitraum im Westen um 4,2 % und im Osten um 6,1 %. Folglich profitierten Geringverdienende sowohl in West- als auch in Ostdeutschland von der Erhöhung des Mindestlohns. Zuvor war der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 im Westen leicht gestiegen, während er im Osten konstant geblieben war.

Lohngefälle in Westdeutschland nach wie vor stärker als in Ostdeutschland

Nach wie vor war das Lohngefälle im April 2023 im Westen deutlich größer als im Osten: So erhielten Besserverdienende in Westdeutschland den 3,04-fachen Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während Besserverdienende in Ostdeutschland den 2,49-fachen Verdienst von Geringverdienenden erzielten. Im April 2022 lag der Verdienstabstand Im Westen bei 3,34 und im Osten bei 2,8.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und 2023 zum Berichtsmonat April. In der Verdiensterhebung werden mit Hilfe einer geschichteten Stichprobe Angaben von 58 000 Betrieben zu Verdiensten und Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten erhoben. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat April 2018 letztmalig durchgeführt wurde.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden - die sogenannte Lohnspreizung - ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala, Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 %, Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2023: 36,48 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst, bis zu dem Geringverdienende reichen (2023: 12,25 Euro).

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse und Informationen zum Mindestlohn und Niedriglohn bietet die Themenseite "Mindestlohn" im Internetangebot des Statistischen Bundesamt. Über die Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor informiert auch die Mitteilung Nr. 050 vom 8. Februar 2024.

Pressekontakt:

Verdienststatistik
Telefon: +49 611 75 3541

Florian Burg
Leiter der Pressestelle
Telefon: +49 (0) 611/75 34 44
Telefax: +49 (0) 611/75 39 76

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.