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Urteil

EuGH: Keine Kostenerstattung für Pflegeheim im Ausland

03.08.2009·Kosten für den Aufenthalt in einer ausländischen Pflegeeinrichtung müssen nicht von deutschen Pflegekassen erstattet werden

Die Kosten für einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung im EU-Ausland müssen nicht von der deutschen Pflegekasse übernommen werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16.07.2009 auf Vorlage des Bayerischen Landessozialgerichts entschieden. / Sachverhalt / Beim Bayer. Landessozialgericht ist ein Verfahren über die Kostenerstattung für...

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