Bundeshaushalt 2025
Weniger Geld für Gesundheit und Pflege
17.07.2024·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Haushaltsplan des Bundes für 2025 beschlossen. Gekürzt wird damit erneut auch der Einzelplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) von Minister Karl Lauterbach (SPD), der für das kommende Jahr keine zusätzlichen Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) vorsieht. Mit dem Haushalt manifestiert sich, dass die Ampel-Koalition finanzielle Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht einhalten kann.
Keine zusätzlichen Steuermittel für die GKV
Die mit Abstand größte Einzelposition des BMG-Etats ist der Bundeszuschuss zur GKV. Mit ihm werden - zumindest teilweise - versicherungsfremde Leistungen erstattet, die die GKV im Auftrag des Bundes erbringt. Wie im Vorjahr wird er mit 14,5 Milliarden Euro veranschlagt. Damit wird klar, dass eine Zusage der Koalition aus ihrem Koalitionsvertrag nicht gehalten werden kann. Laut Vereinbarung von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 (vgl. "Links zum Thema") sollte der Bundeszuschuss zur GKV "regelhaft dynamisiert" werden. Auch die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Beiträge für Bezieher von Bürgergeld aus Steuermitteln wird damit nicht eingehalten werden.
Steuerzuschuss für Pflege entfällt auch 2025
Der Anfang 2024 von Lauterbach zu Lasten des Pflegevorsorgefonds gestrichene Steuerzuschuss zur SPV in Höhe von 1 Milliarde Euro wird laut Haushaltsentwurf auch für 2025 nicht gezahlt. Wie auch die GKV, befindet sich die SPV in erheblicher Finanznot. Auch hier werden immer mehr staatliche Aufgaben vom Bund auf die Beitragszahler abgewälzt.
Gesundheitsausgaben des Bundes auf niedrigem Niveau
Die Koalition spart damit im Bundeshaushalt weitere Milliarden von einem insgesamt niedrigen Ausgabeanteil für die Themen Gesundheit und Pflege ein. Im Jahr 2023 entfielen 37,1 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes auf den Bereich soziale Sicherung. Dieser umfasst auch staatliche Leistungen im Rahmen der sozialen Mindestsicherungssysteme, einschließlich der Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für Gesundheit sanken die Ausgaben des Bundes nach der Pandemie auf 1,8 Prozent des Bundeshaushalts. Dieser Anteil liegt in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau (2019: 1,6 Prozent) und entspricht dem langfristigen Durchschnitt (1991-2023: 1,6 Prozent). Zum Vergleich: Der Ausgabeanteil für Verteidigung betrug 2023 rund 7,1 Prozent, der für Bildung etwa 3,1 Prozent.
Beitragslast für Versicherte und Arbeitgeber steigt
Die ausbleibenden Steuerzuschüsse für die GKV und SPV verschärfen die bereits angespannte finanzielle Lage dieser Systeme. Ohne zusätzliche Mittel drohen höhere Beiträge und eine mögliche Reduzierung von Leistungen. So mussten 2024 bereits knapp 20 Krankenkassen ihre Beitragssätze unterjährig - teils erheblich - erhöhen (vgl. "Links zum Thema"). Die Kassen und ihre Verbände fordern von der Politik deshalb strukturelle Reformen, um die finanzielle Stabilität der GKV und Pflegeversicherung zu sichern und weitere negative Auswirkungen auf die Versicherten abzuwenden.
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