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Hohes Defizit der GKV

Betriebskrankenkassen warnen vor Beitragsanhebungen in 2024

26.02.2024·Die vorläufige Jahresrechnung der Betriebskrankenkassen für 2023 zeigt ein Defizit von insgesamt rund 360 Millionen Euro. Hierauf weist der BKK-Dachverband in Berlin hin. Ohne Gegenmaßnahmen des Gesetzgebers seien schon in 2024 unterjährige Beitragsanhebungen zu erwarten.

Aktuell werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die vorläufigen Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung (KV45) für 2023 zusammengestellt. Vor den Ergebnissen und deren Auswirkungen auf 2024 warnt die Vorständin des BKK Dachverbands, Anne-Kathrin Klemm: "Für die Betriebskrankenkassen beträgt der Saldo von Einnahmen und Ausgaben für das BKK-System insgesamt rund -360 Millionen Euro. Der Saldo ist damit bei allen Kassenarten negativ. Zurückzuführen ist das auf den Rücklagenabbau der Kassen, aber auch auf stärker steigende Ausgaben als erwartet. Diese liegen über den Annahmen des Schätzerkreises aus dem Oktober 2023. Ohne Gegensteuern oder gar mit weiteren teuren Gesetzgebungen könnte es bereits 2024 zu unterjährigen Beitragsanpassungen kommen."

Ersatzkassen: Bund muss Finanzverantwortung übernehmen

Bereits im November 2023 äußerte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) deutliche Kritik an dem vom BMG für 2024 festgelegten "Durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz". Die zugrunde liegende Prognose des GKV-Schätzerkreises beruhe allein auf den bereits für 2024 bekannten Ausgabenposten. Neue Ausgabenrisiken, wie die Gesetzgebung rund um die Krankenhausreform, seien dagegen nicht eingepreist. Die aktuelle Debatte zur Krankenhausreform mache aber deutlich, dass hier vermutlich Mehrausgaben in Milliardenhöhe auf die GKV zukämen. Und entgegen der Vorgabe aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) 2022 habe das BMG nach wie vor kein Konzept zur langfristigen Finanzstärkung der GKV vorgelegt. Umso schwerer wiege, dass der Staat die von ihm verantworteten Ausgabenrisiken Jahr für Jahr weiter auf die Beitragszahler abwälze. Dies widerspreche auch den im Koalitionsvertrag der Ampelregierung selbstgesteckten Zielen. Die Regierung sei gefordert, ihre angekündigten Maßnahmen - die Dynamisierung des Bundeszuschusses sowie die Refinanzierung der Ausgaben für Empfänger von Bürgergeld aus Steuermitteln - rasch umzusetzen.

Zahlreiche Beitragsanpassungen im Januar 2024

Der vom BMG festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (2024: 1,7 Prozent) ist eine rein statistische Größe und entspricht ungefähr dem Prozentsatz, der aus den beitragspflichtigen Einnahmen der GKV eine gegebenenfalls bestehende Finanzierungslücke schließen würde. Er bildet also nicht den Durchschnitt aller kassenindividuellen Zusatzbeiträge. Diesen haben bereits im Januar 2024 insgesamt 44 der wählbaren 94 Krankenkassen um teilweise 0,8 Prozentpunkte auf bis zu 2,7 Prozent anheben müssen (vgl. Liste unter "Links zum Thema"). Inklusive des gesetzlichen "allgemeinen Beitragssatzes" (2024: 14,6 Prozent) erheben die Kassen damit schon aktuell einen Gesamtbeitragssatz zwischen 15,1 und 17,3 Prozent.

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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