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Trotz Drohung des Datenschutzbeauftragten

Bundesrat winkt umstrittenes Patientendaten-Schutzgesetz durch

18.09.2020·Der Bundesrat hat am Freitag (18.09.2020) das Anfang Juli vom Bundestag beschlossene Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) gebilligt. Ein Kernpunkt des Gesetzes sind Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA), die der Bundesdatenschutzbeauftragte bereits als rechtswidrig bezeichnet hat. Den Kassen droht nun ein Verbot des Angebots entsprechender Patientenakten.

Bereits nach geltendem Recht müssen die Krankenkassen den Versicherten ab 2021 eine ePA anbieten. Durch das nun gebilligte PDSG erhalten die Versicherten ab 2022 auch einen Anspruch darauf, dass Ärzte die Patientendaten darin eintragen. Dort lassen sich zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder speichern, aber auch Angaben aus Impfausweis,...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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