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Bundesweite Öffnung

AOK-System wehrt sich gegen Spahn-Pläne

02.04.2019·Mit dem "Faire-Kassenwahl-Gesetz" (GKV-FKG) sollen die Wahlrechte der gesetzlich Krankenversicherten erweitert werden. Geplant ist, die gesetzliche regionale Begrenzung der AOKn und die gesetzliche Begrenzung der geöffneten BKKn und IKKn auf Gebiete, in denen Betriebe oder Innungsbetriebe bestehen, zu streichen. Alle Krankenkassen würden dem Wettbewerb damit gleichermaßen zur Verfügung stehen. Keine gute Idee, meint die AOK.

Eine Ausnahme ist für "nicht geöffnete" BKKn vorgesehen, die weiterhin nur für Beschäftigte der Trägerunternehmen wählbar sind. Darüber hinaus ist die Absicht des GKV-FKG klar - alle Kassen sollen von allen Versicherten wählbar sein; regional bedingte Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen würden beendet. Entsprechend heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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