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Urteil

Blinde haben Anspruch auf Kostenübernahme für ein offenes Vorlesesystem nebst Braillezeile

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

24.06.2009·Gesetzlich krankenversicherte Blinde haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein sogenanntes offenes Vorlesesystem nebst Braillezeile. Das entschied das Sozialgericht Marburg mit Urteil vom 05.03.2009. / Hintergrund / Der Kläger ist blind und beantragte bei der Beklagten die Versorgung...

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