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Urteil

Für Sondernahrung gilt verminderter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

30.05.2008·Flüssige diätetische Lebensmittel, die als Nahrungsersatz über Magensonden an die Erkrankten verabreicht werden, unterliegen dem verminderten Umsatzsteuersatz von 7 % für Nahrungsmittel, nicht jedoch der regulären Umsatzsteuer von 16 % für Getränke. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht...

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