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Urteil

Keine Kostenübernahme für nicht anerkannte Behandlungsmethoden

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

22.02.2008·Eine gesetzliche Krankenkasse ist nicht verpflichtet, die Kosten einer neuen Behandlungsmethode zu tragen, deren Wirksamkeit nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Krankenkassen und Ärzte anerkannt worden ist. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen durch Beschluss...

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