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Urteil

Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, einen Meldebogen der Künstlersozialkasse auszufüllen

Von Wilhelm RAe, Düsseldorf

14.11.2007·Füllt ein Unternehmen einen von der Künstlersozialkasse übersendeten Meldebogen nicht aus, so darf die Künstlersozialkasse die von diesem Unternehmen an selbstständige Künstler gezahlten Entgelte schätzen und auf Basis der Schätzung Beiträge gegen das Unternehmen festsetzen. Dies entschied...

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