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Urteil: Finanzausgleich innerhalb des Gesundheitsfonds teilweise rechtswidrig

08.07.2013·Zwei Krankenkassen haben gerichtlich eine Änderung des milliardenschweren Risikostrukturausgleichs (RSA) erstritten. Beseitigt wird damit ein Berechnungsfehler, der insbesondere die sogenannten "Versorgerkassen" benachteiligt hat.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) muss das Berechnungsverfahren für die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen für das Jahr 2013 ändern, weil in dem bisherigen Verfahren die Ausgaben Verstorbener unzureichend berücksichtigt werden. Dies hat der 16. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) am 04.07.2013 entschieden....

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