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Neues Kartellrecht für Krankenkassen wird eingegrenzt

12.09.2012·Das neue Kartellrecht für gesetzliche Krankenkassen liegt vorerst auf Eis. Strittige Regelungsbereiche, die bislang auch durch die Koalition unbegründet blieben, sollen nun per Änderungsantrag ausgeklammert werden.

Gesetzliche Krankenkassen werden auch künftig nur eingeschränkt der Kontrolle des Bundeskartellamtes unterstellt sein. Die von der Regierung geplante Ausweitung des Wettbewerbsrechtes auf den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt offenbar in Teilen auf Eis. In der Union gebe es hierzu noch Beratungsbedarf, sagte Unions-Fraktionsvize...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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