Inklusive Änderungen zum GKV-BStabG
Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
16.10.2026·Der Bundestag hat am Donnerstag (15.01.2026) das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziele des Gesetzes sind eine gezieltere Patientensteuerung und eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen. Vorgesehen sind hierzu eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, die Digitalisierung der Prozesse und digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren. Auch die medizinische Notfallrettung wird neu und als eigenständiger Bereich geregelt.
Die wichtigsten Regelungen im Detail:
Änderungen zum GKV-BStabG beschlossen
Mit der Notfallreform wurden auch zahlreiche Anpassungen und Folgeregelungen zu dem am 10.07.2026 vom Bundestag verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG, auch "GKV-Sparpaket") beschlossen. Hierzu zählen folgende Bereiche:
Es gelten Ausnahmen für bereits begonnene Behandlungen, um die Versorgungskontinuität zu gewährleisten. Exkratbudgetär (also ohne Mengenbegrenzung) werden Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Leistungen für schwer
psychisch Kranke sowie für dringlich erforderliche psychotherapeutische Behandlungen vergütet.
Für Kliniken gelten Regelungen zum Bürokratierückbau bei der Abrechnungsprüfung sowie finanzielle Entlastungen von insgesamt rund 550 Millionen Euro.
Der mit dem BStabG eingeführte Fixkostendegressionsabschlag für erhebliche Fallzahl- und Mengenausweitungen wurde mit Blick auf das geplante Primärversorgungssystem wieder gestrichen.
Bei Hybrid-DRG-Leistungen wird im Jahr 2027 nach Art der Leistungserbringung differenziert (z. B. nach Übernachtungen). Ab 2028 sollen Hybrid-DRG vollständig entfallen.
Weitere Änderungen betreffen die Versorgung mit Cannabis-Arzneimitteln. Geregelt werden zum Beispiel Ausnahmen für bereits bestehende Behandlungen. Bei den Hilfsmitteln werden erneut Ausschreibungen eingeführt. Diese wurden 2019 auch aufgrund von Qualitätsmängeln mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) abgeschafft. Für DiGA gelten ab 2027 Abschläge für Nutzungsabbrüche in den ersten vier Wochen.
Nach dem Entfall der Verpflichtung zur schriftlichen Information aller Mitglieder über Beitragssatzerhöhungen im Juli 2026 soll diese Verpflichtung nun wieder gelten, ergänzt um die Möglichkeit der Information über digitale Nutzerkonten. Gleichzeitig werden die Verwaltungskosten der Kassen erneut begrenzt. Nach der Verminderung durch das BStabG um einen Prozentpunkt (von der Grundlohnrate) wird diese Reduzierung im Zuge der Notfallreform verdoppelt.
- Bundeskabinett / Verpflichtende Ersteinschätzung wird zentrales Element der Notfallversorgung
- Fragen und Antworten zur Reform der Notfallversorgung (extern, BMG)
- Beschlossene Änderungen zum GKV-BStabG (extern, PDF, 66 KB)
- Notfallreform / KBV-Vorstand: "Freier Beruf wird zunehmend unfrei"
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- SBK / Notfallreform schafft Grundlage für Primärversorgungssystem
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