Bundeskabinett beschließt Notfallreform
Verpflichtende Ersteinschätzung wird zentrales Element der Notfallversorgung
23.04.2026·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (22.04.2026) den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (NotfallG) beschlossen. Zentrales Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreifend unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten organisiert wird. Verpflichtend wird dabei eine digitale oder telefonische Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs.
Die Regelungen im Detail:
Krankenkassen begrüßen Gesetzentwurf
Die Krankenkassen begrüßen die geplante Reform der Notfallversorgung in ersten Stellungnahmen. Der Gesetzentwurf stelle die richtigen Weichen dafür, ineffiziente Strukturen abzubauen und Hilfesuchende künftig schnell in die passende Versorgungsebene zu lenken. Jedoch kommt auch Kritik. So beanstanden die Ortskrankenkassen Webfehler des Gesetzes in Bezug auf die Instrumente der Ersteinschätzung und die Verweisbarkeit bei der Inanspruchnahme der Notfallstellen (vgl. Links "Reaktionen zum Gesetzentwurf").
Deutliche Kritik von den Ärzten und Kliniken
Sowohl die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) üben harsche Kritik am Entwurf von Beundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). "Einerseits will das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich in seinem sogenannten GKV-Stabilisierungsgesetz über fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits bläht es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbarer Art und Weise auf", kritisiert der KBV-Vorstand (vgl. Links "Reaktionen zum Gesetzentwurf"). Ähnlich äußerte sich DKG-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß: "Während die Politik massive Kürzungen durchsetzt und viele Kliniken wirtschaftlich an den Abgrund führt, erwartet sie gleichzeitig deren Beteiligung an neuen Strukturen ... Der Politik muss klar sein, dass die Krankenhäuser in der ambulanten Notfallversorgung schon heute als Ausfallbürge auftreten. 13 Millionen Patienten werden aktuell in ambulanten Notfallstrukturen der Krankenhäuser versorgt, die eigentlich im niedergelassenen Bereich Hilfe erhalten müssten" (vgl. Links "Reaktionen zum Gesetzentwurf").
- GKV-Spitzenverband begrüßt Gesetzentwurf als "überfälligen Schritt"
- AOK-Bundesverband / Wichtiges Reformvorhaben mit Webfehlern
- vdek / Reform bringt wichtige Vorhaben auf den Weg
- BKK / Dachverband sieht Nachbesserungsbedarf bei Ersteinschätzung und Notfallsteuerung
- IKK e.V. / Ersteinschätzungsinstrument Blaupause auch für Primärversorgung
- Krankenhausgesellschaft (DKG) / Versprechungen der Politik zu Lasten Dritter
- KBV-Vorstand zur Notfallreform: "Da passt nichts zusammen"
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