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66 Empfehlungen / 42,3 Milliarden Einsparungen

FinanzKommission Gesundheit (FKG) legt Bericht mit Sofortmaßnahmen ab 2027 vor

30.03.2026·Die im September 2025 von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat am Montag (30.03.2026) in Berlin ihren ersten Bericht vorgelegt. Mit dem ersten von zwei Berichten sollen der Bundesregierung Maßnahmen vorgeschlagen werden, mittels derer die Beitragssätze der Krankenkassen auf dem bisherigen Niveau über den 01.01.2027 stabilisiert werden können.

Der Arbeitsauftrag an die FKG umfasst insgesamt zwei Berichte. Während mittel- und langfristig wirksame Strukturreformen erst in einem zweiten Bericht bis Ende 2026 vorliegen sollen, sollte der erste Bericht bis Ende März 2026 kurzfristig wirksame Reformempfehlungen beinhalten, mittels derer die GKV-Beitragssätze ab 2027 stabilisiert werden können. Die Prognose der FKG zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bis 2030 zeigt dabei, dass die Ausgaben ohne Reformmaßnahmen weiterhin deutlich schneller als die Einnahmen steigen werden. Um eine Beitragssatzstabilität auf der gegenwärtigen Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,9 Prozent zu erreichen, müsse schon 2027 eine Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro geschlossen werden. Bis 2030 erhöhe sich der Fehlbetrag auf 40,4 Milliarden Euro.

© FKG/BMG
66 Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit

Im Wesentlichen beziehen sich die insgesamt 66 Empfehlungen der Kommission auf eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die Förderung der evidenzbasierten Medizin, auf die Stärkung der Prävention über die Konsumverringerung gesundheitsgefährdender Stoffe, die Stärkung sozialversicherungspflichtiger Beschäfitigungen und eine adäquate Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Alle Einzelmaßnahmen finden Sie im Bericht der Kommission (vgl. "Links zum Thema").

Beispiele sind:

Versicherungsfremde Leistungen:
Anhebung der Bundesmittel zum Ausgleich der bisher nicht vollständig gedeckten Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende. Einsparung: 12 Milliarden Euro (2027)

Globale Begrenzung der Vergütungsanstiege:
Die Honorare von z. B. niedergelassenen Ärzte dürfen künftig nicht stärker steigen als die Einnahmen der Krankenkassen (Grundlohnsumme). Einsparung: 5,5 Milliarden Euro (2027) bis 16,6 Milliarden Euro (2030).

Beitragsfreie Mitversicherung:
Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern (mit wenigen Ausnahmen). Mehreinnahmen: 3,5 Milliarden Euro (2027).

Dynamisierung des Bundeszuschusses:
Der Bundeszuschuss soll jährlich automatisch angepasst werden. Als Grundlage für die Dynamisierung käme insbesondere die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen in der GKV in Betracht. Mehreinnahmen: 0,5 Milliarden Euro (2027) bis 2,6 Milliarden Euro (2030).

Pharmaindustrie:
Anhebung des Herstellerabschlags (Zwangsrabatt) durch jährliche Dynamisierung. Einsparung: 2,3 Milliarden Euro (2027) bis 5,2 Milliarden Euro (2030)

Erhöhung der Zuzahlungen:
Die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel sowie für Krankenhausbehandlungen seien seit 2004 nicht mehr angepasst worden. Die Zuzahlungsbegrenzungen (Arznei- und Verbandmittel: 10 Euro) sollen 2027 an die Inflation angepasst werden. Einsparung: 1,9 Milliarden Euro (2027 bis 2,2 Milliarden Euro (2030).

Krankengeld:
Der Krankengeld-Zahlbetrag soll abgesenkt werden von aktuell 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts bzw. von 90 auf 85 Prozent des Nettogehalts. Zudem soll das Krankengeld auf maximal 78 Wochen begrenzt werden, unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung. Einsparung: 1,4 Milliarden Euro (2027) bis 1,6 Milliarden Euro (2030).

Zweitmeinung:
Das Zweitmeinungsverfahren soll für planbare mengensensible Eingriffe obligatorisch werden. Nicht zwingend notwendige Operationen sollen so reduziert werden. Einsparung: 0,2 Milliarden Euro (2027) bis 1,2 Milliarden Euro (2030).

Prävention/Konsumsteuern:
Durch die Einführung bzw. Anhebung von Konsumsteuern auf Tabak, Alkohol (Spirituosen) und zuckergesüßte Getränke soll deren Konsum verringert und die Gesundheit gefördert werden. Finanzwirkung: 1,9 Milliarden Euro (2027) bis 5,5 Milliarden Euro (2030).

Alle Einzelmaßnahmen wurden dabei auf Basis ihrer Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung bzw. Steuerungseffekte, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit bewertet und priorisiert. In Summe übersteigt die Finanzwirkung der vorgeschlagenen Maßnahmen die auszugleichenden Defizite deutlich. Bereits 2027 würden bei Umsetzung aller Vorschläge 42,3 Milliarden Euro eingespart. Bis 2030 stiege die Finanzwirkung auf 63,9 Milliarden Euro.

© FKG/BMG
Die Verteilung der Finanzwirkung soll dabei auf viele Schultern verteilt werden: Leistungserbringer und Hersteller, Versicherte und Patienten, Beitragszahler, Konsumenten und Produzenten gesundheitsschädlicher Produkte und der Bund. Auch die Krankenkassen sind bei den Einsparungen adressiert. Der angestrebte Grundsatz der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik werde durch die Kassen bei den Verwaltungskosten jedoch schon seit Jahren umgesetzt. Die Kommission sehe hier keinen kurzfristigen Handlungsbedarf.

Krankenkassen kaum von Sparmaßnahmen betroffen

Bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen wirke ganz offensichtlich der Wettbewerb, so der Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Wolfgang Greiner , Professor für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement an der Universität Bielefeld. Es gebe keine überduchschnittlichen Wachstumsraten bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen. Lediglich beim Marketing seien die Wettbewerbsfelder der Kassen begrenzt, sodass hier eine Halbierung der bisherigen Ausgabenlimits vorgeschlagen werde. Andere Bereiche wie die Vorstandsgehälter seinen bereits sehr verrechtlicht - durch die Bindung an bestehende Regelungen hierzu sei kein großer Nachholbedarf zu erkennen. Einsparungen durch eine geringere Zahl an Krankenkassen wären aus Sicht der FKG derzeit nicht gegeben. Gleichwohl wolle die Kommission diesen Punkt ggf. im zweiten Bericht Ende 2026 nochmals aufgreifen.

Weiteres Vorgehen: BMG sagt zügige Gesetzgebung zu

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird die Vorschläge des Berichts zügig prüfen und auf dieser Grundlage laut Aussage von Ministerin Warken zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten. Warken: "Die Krankenkassen benötigen Planungssicherheit für die Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes". Der Zusatzbeitragssatz ab 2027 wird bereits ab Herbst 2026 mit den kasseninternen Haushaltsberatungen festgelegt und muss danach vom Verwaltungsrat der Kasse beschlossen und von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Parallel dazu wird die FKG ihre Arbeit fortsetzen und bis Ende 2026 weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen.


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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2026 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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