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Klage gegen Krankenhausreform

Sozialverband hält Finanzierung aus Beitragsgeldern für verfassungswidrig

29.01.2025·Der Sozialverband VdK hat angekündigt, mit seinen Mitgliedern gegen die Finanzierung der Krankenhausreform vor Gericht zu ziehen. Der Gesetzgeber bediene sich an den Beitragszahlungen, um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe über einen Transformationsfonds zu finanzieren. Dies sei verfassungswidrig. Rechtlicher Gegenwind für den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Fonds kommt auch von den Kassenärzten und den Krankenkassen.

Mit dem Transformationsfonds sollen die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden, um die strukturellen Veränderungen der Ende 2024 beschlossenen Krankenhausreform (KHVVG) zu finanzieren. Über 10 Jahre werden dafür insgesamt 50 Milliarden Euro aufgewendet. Die eine Hälfte sollen die Bundesländer zahlen, die andere die gesetzlich Krankenversicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird damit jährlich mit 2,5 Milliarden Euro mehr belastet. Dies wirke sich auf die Höhe der Krankenkassenbeiträge aus, so der VdK. Für die kommenden Monate rechne er mit weiteren Erhöhungen der Zusatzbeitragssätze bei den Krankenkassen.

VdK klagt gegen zu hohe GKV-Beiträge

Dass der Gesetzgeber einen Teil der Gelder für die Krankenhausreform aus der GKV entnimmt, ist aus Sicht des VdK ein eindeutiger Verfassungsverstoß. Sozialversicherungsbeiträge unterlägen laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einem besonderen Schutz: Sie seien streng zweckgebunden und dürften nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden. "Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen", sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform werden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird." Um das zu erreichen, so Bentele, brauchen der VdK und seine Mitglieder einen langen Atem. Der Rechtsweg beginnt mit dem Widerspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Danach geht es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

Infrastruktur der Kliniken keine Aufgabe der GKV

Auch der Dachverband der Betriebskrankenkassen stellt die Vereinbarkeit des Transformationsfonds mit dem Grundgesetz in Frage. "Wir führen eine Vielzahl von Gesprächen mit Präsidenten der Sozialgerichtsbarkeit", erklärt Franz Knieps, Vorstandschef des Kassenverbandes. Dabei überwiege die Meinung, dass die Finanzierung der Krankenhausreform aus GKV-Beitragsgeldern verfassungswidrig sei. Zuvor hatte auch der Sozialrechtler Professor Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, in einem Gutachten festgestellt, dass es sich "bei dem Ausbau und der Reform gesundheitlicher Infrastruktur um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt". Eine Klagemöglichkeit der Betirebskrankenkassen sieht Knieps dennoch nicht. Zwar sei jeder Rechtsakt beklagbar, die Krankenkassen selbst seien jedoch keine Trägerinnen von Grundrechten. Klagen könne aber der GKV-Spitzenverband, so Knieps, sobald er damit beauftragt werde, bei seinen Mitgliedskassen die Umlage für den Transformationsfonds einzutreiben.

Kassenärzte schalten EU-Kommission ein

Der Transformationsfonds der Regierung könnte auch unter einem weiteren Aspekt angreifbar sein. "Es steht außer Frage, dass der Transformationsfonds eindeutig gegen europäisches Recht verstößt. Der Bundesgesundheitsminister plant durch die Finanzierung von Infrastrukturkosten allein für den stationären Sektor staatliche Beihilfen für Krankenhäuser, welche die Wettbewerbsnachteile für den ambulanten Bereich verschärfen würden", kritisiert der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV sehe in den milliardenschweren Krankenhaussubventionen aus GKV-Beitragsgeldern jedoch nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung. Laut juristischem Gutachten würde zudem gegen das Beihilfenrecht der Europäischen Union verstoßen. "Deshalb haben wir im Juni vergangenen Jahres eine entsprechende Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht" so der KBV-Vorstand. "Es ist unumgänglich, sektorenübergreifende Einrichtungen komplett von der Förderung aus dem Transformationsfonds auszuschließen, um die gebotene beihilferechtliche Neutralität zu wahren. " Die KBV hat am Freitag angekündigt, dies erneut bei der EU-Kommission vorzubringen.

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