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Vereinheitlichung ab 2027

Kabinett beschließt Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung

04.09.2024·Die Bundesregierung hat am 04.09.2024 den Entwurf eines "Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung" (PfAssEinfG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, mehr Menschen für die Ausbildung zu gewinnen und einen bundeseinheitlichen Standard zu schaffen. Kritik an der Finanzierung kommt von den Kranken- und Pflegekassen. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsse die Pflegeausbildung aus Steuermitteln und nicht wie vorgesehen zusätzlich von den Beitragszahlenden finanziert werden.

Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine 18-monatige bundeseinheitliche und angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen. Die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden durch das PfAssEinfG abgelöst, was auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte vereinfachen soll.

Vorgesehen ist, dass der Gesetzentwurf zum 01.01.2026 in Kraft tritt und zum Start der neuen Ausbildung am 01.01.2027 greift.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" oder "Pflegefachassistenzperson".
Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.

Ausbildung und Aufgabenverteilung

Die Absolventen sollen künftig in ganz Deutschland und in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten können. So entstehe ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege - von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor - und perspektivisch auch auf Master-Niveau. Zudem könnten durch die Einführung eines einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen künftig besser verteilt werden. Pflegefachassistenzpersonen sollen vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Hierdurch würden Pflegefachpersonen deutlich entlastet.

Kritik: Finanzierung ordnungspolitisch falsch

Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Sie ist geplant nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes. Für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen werde eine sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine hochwertige Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht. Die Krankenkassen sehen hierzu ausschließlich die Länder in der Pflicht. Vorgesehen ist jedoch, dass fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr von den gesetzlichen Krankenkassen und 17,7 Millionen aus der Soziale Pflegeversicherung kommen sollen. Der AOK-Bundesverband lehnt dies schon aus ordnungspolitischen Gründen ab. Zudem sei "nicht einzusehen, warum die pflegebedürftigen Menschen, die ohnehin unter den viel zu hohen Eigenanteilen leiden, für eine eindeutig gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiter belastet werden sollen", so Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

Ähnlich äußert sich auch der GKV-Spitzenbverband: "Die Kosten für originär staatliche Aufgaben auf die Solidargemeinschaft zu verlagern, darf nicht fortgeschrieben werden. Für gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen Bund und Länder die Finanzierung übernehmen. Es bedarf auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation einer grundlegenden Korrektur der Finanzierungssystematik", kritisiert die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis.
Hintergrund
Professionelle Pflege in Deutschland wird von ausgebildeten Fach- und Assistenzkräften sowie von angelernten Hilfskräften geleistet. Insgesamt arbeiten bei uns 1,7 Millionen Pflegekräfte. 62 Prozent bzw. 1,1 Millionen haben davon eine Pflegefachausbildung. 30 Prozent bzw. 515.000 Beschäftigte sind Pflegehilfskräfte, von denen heute rund 343.000 Beschäftigte eine Ausbildung in einem Pflegehelfer- oder -assistenzberuf oder in einem anderen Beruf haben.

Für den Pflegehelfer- bzw. -assistenzberuf gibt es derzeit 27 unterschiedliche Ausbildungswege, die in den Ländern angeboten werden. Dabei unterscheiden sich die Ausbildungsdauer und die Ausbildungsinhalte erheblich. Problematisch ist das deshalb, weil damit die Qualifikationen nicht vergleichbar sind. Auf dieser Grundlage Assistenzkräften mehr Verantwortung zu übertragen und eine geeignete Personalquote für Assistenzkräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern festzulegen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Das große Potenzial der Assistenzkräfte in der Versorgung kann nicht hinreichend genutzt werden. Außerdem erschweren die unterschiedlichen Anforderungsprofile die Anerkennung der ausländischen Pflegekräfte. Auch deshalb ist die Zahl der Anerkennungen für diese Pflegekräfte relativ gering. In den Jahren 2016 bis 2022 gab es nur 3.000 Neuanträge für landesrechtlich geregelte Pflegehelfer- und -assistenzberufe. Zum Vergleich: Für Pflegefachkräfte wurden im selben Zeitraum 72.000 Neuanträge gestellt.

Ein einheitliches Berufsbild, das international anschlussfähig ist, und die in diesem Jahr in Kraft getretenen Vereinfachungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sollen das ändern. Zudem soll das neue Fachassistenzgesetz Interessierten den Einstieg in den Pflegeberuf erleichtern, da die generalistische Pflegefachkraftausbildung auf der nunmehr generalistischen Pflegefachassistenzausbildung aufbaut und die Fachkraftausbildung verkürzt werden kann, wenn bereits ein Abschluss als Fachassistenzkraft vorliegt. Umgekehrt können Menschen, die die Fachkraftausbildung abbrechen, erleichtert den Abschluss als Pflegefachassistenzkraft erhalten. Damit können mehr Pflegekräfte einen qualifizierten Berufsabschluss erhalten und bürokratische Verfahren beim Umstieg von einer zur anderen Ausbildung werden vereinfacht.

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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