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Nationale Pharmastrategie
Bundestag beschließt Medizinforschungsgesetz
05.07.2024·Der Bundestag hat am Donnerstag (04.07.2024) das "Medizinforschungsgesetz" (MFG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu verbessern und neue Forschungsanreize zu setzen. Die Krankenkassen kritisieren das Gesetz als staatliche Wirtschaftsförderung zu Lasten der Beitragszahlenden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Gesetzesinhalte im Einzelnen:
Kritik an geheimen Erstattungsbeträgen
Mit Blick auf die "vertraulichen Erstattungsbeträge" kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass erst 2022 eingeführte Regelungen ("AMNOG-Leitplanken"), die vor überhöhten Preisen für patentgeschützte Medikamente ohne ausreichenden Zusatznutzen schützen sollen, wieder gestrichen werden. Damit würden Einsparungen und Nutzenorientierung gegen Wirtschaftsförderung ausgetauscht. Es sei das ausdrückliche Ziel der Bundesregierung, durch diese gesetzlichen Änderungen den Pharmaunternehmen bessere Marktbedingungen zu ermöglichen und damit den Wirtschafts- und Pharmastandort Deutschland zu stärken: "Wir haben nichts gegen eine staatliche Wirtschaftsförderung. Aber wir lehnen es ab, dass sich die Bundesregierung diese Förderung aus den Beitragsmitteln der GKV finanzieren lässt", erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
Vor einem "enorm steigenden Regressrisiko" für niedergelassene Ärzte warnt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Im Zuge der "vertraulichen Erstattungsbeträge" sollen Informationen und Hinweise in die Verordnungssoftware aufgenommen werden, anhand derer der Arzt die Wirtschaftlichkeit des Arzneimittels - dessen Preis er ja nicht kennt - einschätzen soll. Ein solches Vorhaben sei realitätsfern und belaste einseitig die Praxen mit einem höheren Regressrisiko und zusätzlichem bürokratischen Aufwand.
Omnibusregelung für Kliniken sei realitätsfern
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) beanstandet, dass eine neu ins MFG aufgenommene Regelung vorsehe, dass Daten zum ärztlichen Personal künftig von den Krankenhäusern auch gegliedert nach den Leistungsgruppen übermittelt werden müssen. Ursprünglich sei eine ähnliche Regelung im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehen gewesen, jedoch aufgrund massiver Kritik an der dadurch steigenden Bürokratielast nicht aufgenommen worden. "Die vorgesehene Verpflichtung der Krankenhäuser, die ärztlichen Tätigkeiten prozentual auf die Leistungsgruppen zu verteilen, ist mit modernen Formen der Teamarbeit verschiedener Berufsgruppen und medizinischen Fachdisziplinen nicht zu vereinbaren. Der administrative Aufwand einer detaillierten zeitlichen Zuordnung ärztlicher Arbeit zu Leistungsgruppen ist völlig unverhältnismäßig und steht in klarem Widerspruch zum Versprechen der Regierungskoalition und des Bundesgesundheitsministers, die bürokratische Belastung der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus abzubauen", so MB-Chefin Dr. Susanne Johna.
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