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Gemeinsamer Bundesausschuss unterschätzt Öffentlichkeit

21.04.2005·KOMMENTAR

Als Hüter des gesetzlichen Leistungskataloges der Krankenkassen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen und Ärzten oftmals über Themen mit besonderer öffentlicher Bedeutung. Beispiele dazu sind seine ablehnende Haltung zur Hautkrebs-Vorsorge, der Vorsorge gegen den "Grünen Star" (Glaukom) sowie die jüngste Diskussion um die "enterale"...

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